Anamnese in der Drogenhilfe

Der Weg vom Beginn des Studiums bis hin zur erfolgreichen Arbeit mit seinem ersten Klienten in einem bestimmten Arbeitsfeld ist vergleichbar mit einem komplexen Forschungsprozess. Das eigene Vorwissen und die eigene Lebenswelt werden immer wieder auf verschiedenen Ebenen mit neuen Inhalten und Lebenswelten konfrontiert, welche vor dem jeweils schon bestehenden Hintergrund eingehend überprüft werden und schrittweise in das Repertoire professionellen Handelns übernommen werden.



Dabei erarbeitet man sich berufliche Kompetenz ausgehend vom Allgemeinen hin zum Besonderen und erlangt dabei einen Überblick über

1. Beruf

2. Berufsfelder

3. Schwerpunkte im Berufsfeld

4. Arbeit eines Trägers

5. Leben von Klienten des Trägers

6. Leben seines Klienten

In dem Maße, wie man sich die einzelnen Ebenen erschließt, sich den einzelnen Menschen nähert, werden die Fragen konkreter, die man mit dem erworbenen Wissen beantworten kann. Es stellt sich zudem auf jeder Ebene intensiver die Frage, ob man für sich die richtige Berufswahl getroffen hat; dieser Frage sollte man sich ohne falsche Scham immer wieder selbstkritisch stellen; fällt ein Absprung zu späterem Zeitpunkt doch immer schwerer. Um diese Arbeit nur als Job zu bewältigen, ist sie zu aufreibend; sie später widerwillig zu betreiben gefährdet die psychische wie physische Gesundheit.

Am BSP der 'psychosozialen Betreuung von methadonsubstituierten Drogenabhängigen' soll ein solcher 'Forschungsprozess' nachgezeichnet werden:

Wenn Gabi Maier im Alter von 36 Jahren mit psychiatrischen Problemen nach mehreren Jahren des Konsums harter Drogen, der Haft der Prostitution und an Hepatitis C erkrankt, nun eine Ausbildung zur Kinderpflegerin machen möchte, kann man sich auch noch nach langjähriger Berufserfahrung noch überfordert fühlen. Bevor man Gabi weiterhelfen und eine Vorstellung über die Sinnhaftigkeit ihrer Idee entwickelt kann, wird man zunächst viele Fragen stellen und beantworten müssen.Zur Klärung vorab: In diesem Arbeitsfeld geht es darum, dass Menschen, die jahrelang Heroin konsumiert haben, nun legal mit der Ersatzdroge Methadon versorgt werden, die in flüssiger Form geschluckt und in ihrer Wirkung mit Heroin vergleichbar, die Entzugserscheinungen verhindert. Diese Erscheinungen, sind mit -für Außenstehende unvorstellbaren- Qualen verbunden. Die Angst vor diesen Qualen, ersetzen als Motivation irgendwann die zunächst empfundenen positiven Gefühle des Opiatkonsums und verhindern so den Ausstieg aus der Lebenswelt, die durch Krankheit, Kriminalisierung, Prostitution, Todesängsten und gesellschaftlichen Ausschluss geprägt ist. Der legale Zugang zur Droge soll diese Zusammenhänge aufbrechen und den Menschen ermöglichen, zunächst ihr Leben ohne die genannten Einschränkungen zu ordnen, um später ärztlich kontrolliert die Ersatzdroge Methadon abzusetzen. Soziale Arbeit unterstützt diesen Prozess in allen Bereichen, die nicht explizit der Psychotherapie, Medizin oder Rechtsberatung vorbehalten sind; es geht um Finanzen, Ausbildung, Wohnen, Freizeit, Alltagskompetenzen.Bevor wir Gabi weiterhelfen können, müssen wir uns vom Allgemeinen zum Besonderen, also von oberflächlichen Vorstellungen über das Berufsfeld Sozialer Arbeit bis hin zu Gabis Lebenslage und ihren Berufswunsch herantasten.

Um diesen Vorgang zu verdeutlichen, will ich ihn ausführlich darlegen: Ich beginne ganz vorne und werde dabei besonders den Bereich der Anamnese differenzierter vorstellen, als es im Berufsalltag i.d.R. der Fall ist:

Hat man seine Fachhochschulreife erworben, stellt sich unweigerlich die Frage, welche Berufsausbildung ergriffen werden soll. Wer schon ein freiwilliges soziales Jahr oder den Zivildienst absolviert hat, weiß vielleicht schon genauer, ob das gute Zeugnis genutzt werden soll, um sich für eine helfende Arbeit mit Menschen zu qualifizieren. Man kann an Tagen der offenen Tür die Fachhochschulen besuchen, Informationsbroschüren des Arbeitsamtes lesen, sich im Bekanntenkreis umhören oder einfach mal einen Sozialpädagogen ansprechen, um sich seines Berufswunsches zu vergewissern. Als Frage kann man durch solche Kontakte beantworten:

Hat man sich zu einem Studium der Sozialen Arbeit entschlossen erhält man im Grundstudium einen allgemeinen Überblick über die Grundlagen Sozialer Arbeit und alle ihr zugrundeliegenden Basiswissenschaften. Man besucht Veranstaltungen wie

Kurze Praktika eröffnen einen ersten Einblick in die Praxis. Diese werden vor dem Hintergrund der theoretischen Grundlagen und individuellen Lebenserfahrungen reflektiert. Manchmal funktioniert dies besser, wenn man sich in kleinen Gruppen zusammenschließt als unter Anleitung der Hochschule. Solche Gruppen sind existenziell, um über die individuellen Eindrücke und Interpretationen der Kommilitonen, einen breiteren Zugang zu Praxis und Theorie zu erhalten. Zudem sollte nun versucht werden, Studentenjobs mit Berufserfahrungen in Einklang zu bringen (Kinder- und Jugendfreizeiten, Gruppenangebote in Jugendclubs, ambulante Pflegedienste.statt Putzen, Kneipe, Taxi und Einzelhandel). Zur theoretischen Vertiefung sollte man neben Lexikartikel ruhig mal 'ein ganzes Einführungsbuch' zur Sozialen Arbeit oder ihrer Basiswissenschaften lesen und ggf. Fachtagungen zu spannenden Themen der Sozialen Arbeit besuchen und diese auch mal dem allgemeinen Lehrangebot vorziehen. Als Frage kann man nach den einführenden Seminaren, dem ersten Praktikum und dem Austausch mit Kommilitonen nun beantworten:

Spätestens im Übergang zum Hauptstudium beginnt die Spezialisierung nach Zielgruppen (alte, behinderte, junge, ausländische, Menschen...), nach Methoden (Einzel-, Gruppen- oder Gemeinwesenarbeit) vielleicht auch nach Zugangsformen (Beratung, offene Arbeit, Forschung, Lehre) oder eben nach Themen (Gesundheit, Freizeit, Bildung und Sucht...). Interessiert man sich besonders für das Thema Sucht, kann man sich einen ersten Überblick im Lexikon verschaffen und wird hoffentlich auf die besonders erfreulichen Bücher stoßen die besondere Erwähnung verdienen:<ref>Böllinger&Stöver&Fietzek 1995: Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik, weil es umfassend ist; Loviscach 1996: Soziale Arbeit im Arbeitsfeld Sucht, weil es praxisnah und anwendungsorientiert ist; Schmidt-Semisch&Nolte 2000: Drogen, weil es billig informativ und nett geschrieben ist; Bossong&Marzahn&Scheerer 1983: Sucht und Ordnung, weil es die Geschichte der Drogenhilfe in der Bundesrepublik eindrucksvoll veranschaulicht; Schiffer 1993: Warum Huckleberry Finn nicht süchtig wurde, weil es einen interessanten Zugang zum Thema Drogenprävention bietet; Kappeler 1999: Jugendliche und Drogen - Ergebnisse einer Längsschnittuntersuchung in Ost-Berlin nach der Maueröffnung, weil es die Entwicklung von Drogenkonsums und -wissen in den neuen Bundesländern dokumentiert.</ref> Man wird feststellen, dass alle an der FH vertretenen Basisdisziplinen Beiträge zum Arbeitsfeld Sucht und Drogen liefern. Teils in Form eigenständiger Seminare, als Themen einzelner Veranstaltungen oder auch nur in Form von Fallbeispielen werden Aspekte aufgegriffen:

Als Frage kann man nach diesen Vertiefungen beantworten:

Die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr hoch, den Berufseinstieg auch im Studienschwerpunkt zu finden, da man sich letztendlich doch eher am Arbeitsmarkt als am Lieblingsarbeitsbereich orientiert. So kann eine Zeit vergehen, bis endlich eine Stelle in der 'psychosozialen Betreuung von methadonsubstituierten Drogenabhängigen' ausgeschrieben wird. Die alten Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Studium helfen, eine erfolgreiche Bewerbung zu schreiben und zum Vorstellungsgespräch geladen zu werden. Dieses zu bestehen ist ohne Vertiefung der Kenntnisse über das Arbeitsfeld unwahrscheinlich; da man den Berufseinstieg in einem anderen Arbeitsfeld schon erfolgreich bewerkstelligt hat, fallt es diesmal nicht schwer, sich zügig und strukturiert einzuarbeiten:

Im Vorstellungsgespräch bei einem Träger der akzeptierenden Drogenarbeit sollte man als Frage beantworten können:

Da wir uns auf die Arbeit mit bestimmten Personen vorbereiten müssen, muss man sich der individuellen Sicht von Drogenkonsumenten annähren. Unterschiedliche Forschungsmethoden bieten uns in ihren Veröffentlichungen mehr oder weniger Hilfe:

Quantitative Untersuchungen

geben eher eine Übersicht über Verbreitung und Zunahme von Konsum, Delikten, Todesfällen, die regionale Verbreitung oder über Zusammenhänge zwischen Drogenkonsum und Alter, Nationalität, Ausbildung, Familienstand.Hier hat man versucht über Fragebögen, Interviews und Akten eine große Zahl von Menschen zu erreichen; es gibt zwar viele repräsentative Information, die jedoch relativ oberflächlich sind. Soziale Probleme und Entwicklungen lassen sich in ihrer quantitativen Dimensionen erfassen und mit hohen Wahrscheinlichkeiten prognostizieren. Diese Durchschnittsergebnisse erhöhen sicherlich die Treffsicherheit unserer Arbeit bezogen auf all unsere Klienten, ob sie Gabi aber auch konkret helfen, bleibt zunächst fraglich.



Qualitative Untersuchungen

können eher Antworten auf die subjektive Motivation der Klienten geben, Drogen zu konsumieren. Sie ermitteln wie sie sich dabei fühlen, welche Perspektiven sie sehen, welche Hilfen aus ihrer Sicht warum sinnvoll wären und warum andere erfolglos sind. Diese Untersuchungen können Thesen formulieren, warum welche Akteure welche Rolle spielen im Bezug auf Verursachung und Lösung des Drogenproblems. Aus der Perspektive des Konsumenten können wir uns auch ein Bild über den Unterschied machen, ein Problem mit Drogen oder ein Problem mit der Drogenpolitik und -verfolgung zu haben. Da wir die Drogen i.d.R. nicht selber konsumiert haben, können allein die Konsumenten vermitteln, wie gefährlich die Substanz unter welchen Bedingungen wirklich ist; Selbstversuche der Sozialpädagogen missglücken regelhaft.Hier werden Informationen von wesentlich weniger Personen gesammelt, die aber wesentlich intensiver und/oder länger beforscht wurden. V.a. Befragungen und Beobachtungen, aber auch die Analyse individueller Schriftquellen wie Tagebücher oder Briefe liefern Informationen. Die Ergebnisse geben exemplarisch nahe Einblicke in die realen Lebenswelten von Klienten; sie liefern zwar kaum Hinweise auf z.B. 'Die Entwicklung des Konsums harter Drogen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990', aber Ideen, warum Gabi nach so vielen Rückschlägen immer noch Heroin konsumiert hat, wie sich ihre Motivation seit Beginn des Konsums verändert hat und was sie damals und was sie heute davon abhalten könnte es zu tun.Solange wir keinen direkten Klientenkontakt haben, können allein qualitativer Forschungsergebnisse eine Vorstellung vom Berufsalltag in der Drogenhilfepraxis vermitteln.

Als Fragen könnte man auf dieser Ebene beantworten:

Der Übergang in die Praxis kann hergestellt werden über zugeschickte Prospekte, Konzeptionen, Satzungen, Therapieverträge, Hausordnungen, Evaluationsergebnisse.von Trägern der Drogenhilfe, durch Experteninterviews mit Mitarbeitern oder die Auswertung von Akten, Gutachten oder anonymisierten Lebensläufen. Man lernt nun auf Praxisebene Unterscheidungen kennen, die vorher allein eine theoretische Bedeutung hatten: 'abstinenzorientiert', 'präventiv', 'medikamentenunterstützt', 'teilstationär'.Jetzt weiß man Fragen zu beantworten wie:

Zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch im Vorwege den Kontakt zu Konsumenten aufzubauen ist schwierig. Man hat vom Konsumenten kein Mandat erteilt bekommen und wird im Regelfall für einen Zivilpolizisten gehalten. Aus Angst bzw. zum Selbstschutz vor Kriminalisierung können die Betroffenen keinen Kontakt zu fremden Nichtkonsumenten außerhalb des expliziten Klientenverhältnisses riskieren. Konsumenten haben zudem keine Lust und logischerweise keine Zeit für Gespräche mit Fremden, müssen sie doch täglich bis zu 100€ organisieren. Man kann allenfalls die offene Drogenszene im Vorbeigehen beobachten, öffentliche Gerichtsverhandlung besuchen, den Kontakt zu Kollegen aus der Drogenhilfe suchen und vielleicht mal ein paar Tage hospitieren oder sich dort beim Kaffeeausschank nützlich machen.Man weiß nun Antwort auf Fragen:

Haben Sie die Stelle erhalten, stellen sie den Kontakt erst zu dem Klientel allgemein und dann zu dem ersten 'eigenen' Klienten her: Für diesen Erstkontakt müssten einige Überlegungen angestellt werden:

Überlegungen zum Erstkontakt:

Am Ende des Erstkontaktes will ich Fragen beantworten können:

Wenn man im Laufe längere Berufstätigkeit eine große Anzahl von Anamnesen durchgeführt, Interventionen begleitend reflektiert und Erfolge überprüft hat, kann man sich nicht nur drogen- bzw. sozialpolitisch engagieren, sondern v.a. auch selber seine Arbeitsergebnisse veröffentlichen und damit neuen Studenten und Berufseinsteigern während ihres Einstiegs in die Drogenhilfe mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Für eine ausführliche Anamnese fehlt -bei Fallschlüsseln bis zu 1-50 - leider oft die Zeit. Sie reduziert sich dann auf die Erteilung der Schweigepflichtentbindung und einem Aufnahmebogen, so dass zu wenig Informationen erfasst werden, auf die sich eine Handlungsstrategie legitimerweise aufbauen ließe. So besteht die Gefahr, dass immer nur die aktuellsten und dringlichsten Probleme von oben abgearbeitet werden, bis sie nicht mehr stören, ohne jedoch langfristig Ressourcen zur Selbsthilfe, Autonomie und möglichst auch drogenfreien Lebensbewältigung zu erschließen.



Aufnahmebogen

Berlin, den

Nachname:                                                                                                           Krankenkasse:
Vorname:                                                                                                               Sozialamts Nr.:
Adresse/ Wohnform:                                                                                 Arzt. (Name, Anschr., Tel. Nr.)
Geburtsdatum:                                                                                                 Krankheiten:

Tel.: §35 ja / nein

Ich bin substituiert mit / will substituiert werden mit / L Polamidon / Methadon / Kodein Präparaten

Nebenkonsum: Heroin? / Kokain? / Tabletten (welche?) ____________ / Alkohol? / Cannabis?

Hiermit bewerbe ich mich um einen Platz in der 'psychosoziale Begleitung' bei __________

Wenn ich einen Betreuungsplatz bekomme, hätte ich gern:

Unterschrift Unterschrift

Mit Erlaubnis der Klienten und Entbindung von der Schweigepflicht können Akten von anderen Institutionen angefordert werden. Die Kenntnis solcher gutachterlichen Stellungnahmen birgt besondere Gefahren und ist ambivalent. Man kann hilfreiche Erkenntnisse gewinnen, sich aber auch den Blick verstellen lassen, die Unvoreingenommenheit verlieren.Die Arbeit mit Akten ist eine ambivalente Angelegenheit; man kann sich die Problematik -stark verkürzt- mit dem Kinderspiel 'Stille Post' vergleichen. Beim Flüstern einer Nachricht im Kreis ins jeweils nächste Ohr gehen viele Informationen verloren, andere werden ergänzt. Einige Schelme verfälschen die Nachricht bewusst, weil sie eigene Interessen verfolgen.Am Ende ist von der ursprünglichen Information oft nichts mehr zu erkennen. Auf die Gefahr, dass man sich ein falsches Bild seines Klienten vermitteln lässt, gibt es gute Gründe, Akten nicht oder nur zu einem späten Zeitpunkt zu lesen: Diagnosen der einen Institution sind jeweils ein Fragment für die Anamnese der folgenden Institution und können dort den Blick in eine falsche Richtung lenken. In der fachlichen Debatte ist man sich uneinig darüber, ob man diese Gefahr eingehen oder lieber auf Informationen verzichten sollte; man kann also nur dringlichst appellieren, sich selbstkritisch darauf hin zu überprüfen, ob man sich zum Nachteil der Klienten seiner Objektivität berauben lässt. Germain und Gitterman (1988:37) halten es für unerlässlich, sich mittels Aktenstudiums auf den Erstkontakt vorzubereiten und lassen indirekt anklingen, dass man sich aktiv um zusätzliche Vorinformationen bemühen sollte und dass es gar nicht genug sein können:

"Noch ehe der Sozialarbeiter den Klienten zum ersten Mal sieht, bereitet er sich darauf vor, mit den objektiven und subjektiven Belangen des Klienten umzugehen. Die objektive Realität wird berücksichtigt, indem man die Daten prüft, die einem bis jetzt vorliegen -so wenige es auch sein mögen- und indem man probeweise ihre mögliche Bedeutung für die Situation des Klienten und für das Erstgespräch zwischen Sozialarbeiter und Klient bewertet."

Burkhard Müller<ref>Müller ????</ref> nimmt eine gegensätzliche Position ein:

"Wenn ich als erstes Fallakten studiere oder frühkindlichen Erfahrungen erforsche, ehe ich überhaupt mit den Leuten, um die es geht, geredet habe, verhalte ich mich etwa so, als wollte ich einen mir unbekannten Menschen dadurch schneller und besser kennenlernen, dass ich Erkundigungen (bei Dritten) über ihn einziehe oder bei der ersten Begegnung frage, ob er wohl ein Problem mit seiner Mutter habe."

Müller vertraut darauf, dass die nötigen Informationen schnell und in ausreichendem Maße von selber fließen, wenn wir unabhängig von Fakten zunächst eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen haben. Ferner weist er darauf hin, dass wir Vorinformationen nur immer mit großer Skepsis und distanziert betrachten sollten und nur als Hypothese und nie als fachlich-abschließendes Urteil bewerten dürfen; wir lösen auch Irritation bei dem Klienten aus, wenn wir zeigen, mehr von ihm zu wissen, als er uns selber erzählt hat. Wollen wir zusätzlich Informationen von Dritten hinzuziehen, sollten wir uns immer wieder explizit vom Klienten neu legitimieren lassen.Ich hoffe an einem BSP diese Ambivalenz verdeutlichen zu können:

Abschlußbericht für Frau Maier

wir berichten über Frau Maier der sich von 6/99-12/99 in unserer Therapieeinrichtung aufhielt.

Diagnosen: Paranoid-halluzinatorische Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis zu

Zeit in Remission Polytoxikomanie, jetzt abstinent

Medikation: Dominal 100 mg zur Nacht

Dapotum 20 mg 4 wöchentlich i.m.

Frau Maier wurde als uneheliches Kind geboren. Über den Schwangerschafts- und Geburtsverlauf ist nichts bekannt. Zum Zeitpunkt der Geburt sei ihre Mutter 19 Jahre alt gewesen. Der leibliche Vater ist unbekannt. Fr. Maier wuchs die ersten zwei Jahre bei ihrer Mutter und ihrem damaligen Lebensgefährten auf. Als dieser sie mit einer Schaufel geschlagen hat, sei eine Heimunterbringung erfolgt. Nach der Scheidung heiratete die Mutter erneut. Aus dieser Ehe sei eine Tochter, derzeit ca. 19 Jahre alt, hervorgegangen. Zu ihrer Mutter habe Frau Maier einen mehr oder weniger losen Telefonkontakt.

Mit sechs Jahren sei Frau Maier aus dem Heim zu einer Pflegefamilie entlassen worden. Der Pflegevater habe sie sexuell misshandelt. Daraufhin sei sie mit sieben Jahren erneut ins Heim gekommen. Von dort aus wurde sie in ein anderes Heim verlegt. Dort sei es durch die Erzieher im Rahmen zu körperlichen Misshandlungen gekommen. Später im Internat kam es zu ersten kriminellen Handlungen in Form von Einbrüchen, Diebstahl und Erpressung, weshalb es wiederholt zu körperlichen Misshandlungen von Seiten der Heimleitung gekommen sei. Kurze Zeit war sie in einer Jugendwohnung, versuchte eine Ausbildung zur Krankenpflegerin. Mit 17 Jahren wurde sie zunächst wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Danach brach sie die Ausbildung ab und zog zu ihrem Freund nahe der Wohnung der Mutter. Die Beziehung wird als 'wunderschön' bezeichnet. Sie endete im Alter von 18, nachdem sie der Stiefvater vergewaltigen wollte und sie ihn mit einem Messer tödlich verletzte. Schon während der 5jährigen Haft begann sie eine Schneiderlehre, die sie dann aber zu Gunsten einer Tischlerlehre abbrach. Nach Beendigung der Haft, brach sie auch diese Lehre ab. Kaum ein Jahr später wurde sie zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt wegen gemeinschaftlichen Raubes und schwerer Körperverletzung. Mit 28 Jahren kam es zur ersten Verurteilung wegen Drogenkonsums und -handels. Mit der Aufnahme einer Drogentherapie wurde der Vollzug außer Kraft gesetzt. Nach vier Wochen brach sie die Therapie ab, tauchte bei Freunden unter und verdiente sich ihren Lebensunterhalt durch Prostitution. Wegen psychischer Probleme ersucht sie später selbst um Aufnahme in der Psychiatrie.

Somatische Vorgeschichte:

Aus der Vorgeschichte sind eine Tonsillektomie im Kindesalter, schwere Migräneanfälle und eine abgelaufene Hepatitis C bekannt,

Drogenanamnese:

Frau Maier gibt an, dass sie seit dem 14. Lebensjahr vermehrt Alkohol getrunken hat und seit dem 16. Lebensjahr vermehrt Cannabis konsumiert habe. Verbindung mit Schlaftabletten zu konsumieren. Im Alter von 19 Jahren sei es erstmals zur Einnahme von LSD und wenig später auch zum Sniefen von Kokain gekommen. 21jährig begann der Konsum von Heroin; anfänglich gesnieft, ab 1989 injiziert. Durch die Drogen habe sie das unangenehme Gefühl von Einsamkeit in der Vollzugsanstalt reduzieren wollen. Bezüglich der Drogenabhängigkeit kam es bisher zu zwei Therapieversuchen, die jeweils vorzeitig abgebrochen wurden.

Psychiatrische Vorgeschichte:

Im Alter von 19 seien erstmals temporal diffuse Bedrohungsgefühle aufgetreten, sowie akustische Halluzinationen und Verfolgungsgefühlen. Begleitet von starken, depressiven Verstimmungen, versuchte sie im Alter von 21 ihren ersten Suizid. Sie musste danach in der forensischen Abteilung der Psychiatrie fast ein Jahr behandelt werden. Frau Maier stabilisierte sich dort im Zuge der Behandlung mit Neuroleptika; unternahm dann aber einen zweiten Suizidversuch bei der Reduktion der Medikamente. Zunächst im Rahmen von 'Therapie statt Strafe' sollten sowohl die Drogenproblematik als auch die floride Psychose behandelt werden. Diesen Versuch brach sie zwar, ersuchte wenig später aber erneut die Aufnahme in der Psychiatrie und wurde später in unsere Einrichtung verlegt.

Zum Verlauf:

Frau Maier wurde im Juni letzten Jahres bei uns aufgenommen. Bei der psychopathologischen Befunderhebung im Rahmen der Aufnahme war sie und bewusstseinsklar sowie zu allen Qualitäten orientiert. Es zeigten sich mäßige Defizite im Bereich der Konzentration und in geringem Maße formale Denkstörungen. Im gesamten psychodynamischen Verhalten zeigte sie sich sehr ängstlich und unsicher. Dies zeigte sich v.a. in einer fast devoten Gehorsamkeit. Vermutlich machen sich ihre traumatischen Erfahrungen im Rahmen bisheriger Formen institutionalisierter Unterbringung bemerkbar. Angesichts dieser extrem hohen Konformität, entwickelte sich gegenüber den therapeutischen Mitarbeitern nur langsam eine tragfähige Arbeitsgrundlage. Zu den anderen Klienten nahm sie jedoch schnell Kontakt auf. Dank ihrer altersbedingten größeren Lebenserfahrung, ihrer Einfühlungsfähigkeit und der Bereitschaft, vor allem den schwächeren Mitgliedern der Gruppe unterstützend zur Seite zu stehen, wurde sie ein wichtiger Bezugspunkt der Gruppe. Das sehr angepasstes Verhalten wurde allerdings auch hier deutlich, wenn versucht wurde, sich Konflikten möglichst durch Vermeidung zu entziehen und eigene Bedürfnisse voreilig und in übergroßem Maße preiszugeben. Vor diesem Hintergrund interpretieren wir auch einen Rückfall mit einer kleinen Menge Cannabis, der jedoch die Ich-Fragilität ursächlich zugrunde lag. Positiv ist festzuhalten, dass sie den Rückfall aus eigenem Antrieb zur Sprache brachte. Dem Gruppendruck konnte sie vielfach nicht standhalten. Langsam konnte die Ich-Stärke von Frau Maier gefestigt. Dies steht in enger Verbindung damit, dass ihr die Möglichkeit geschaffen wurde, selber zunächst innerhalb der Einrichtung und später auch außerhalb wieder Musik zu spielen, eine Band zusammenzustellen und sie zu leiten. Es wurde möglich, die Emotionen sozialadäquat zum Ausdruck zu bringen, eigene Kompetenzen in den Mittelpunkt der Gruppe und bei Auftritten auch größerer Aufmerksamkeit zu stellen. Sie neigte jedoch zu Selbstüberschätzung, die punktuell in psychische und physische Erschöpfung mündete. Die Ausdauer wurde versucht, durch Ergotherapie zu bearbeiten und der Umgang mit Stresssituationen wurde bsp. systematisch und alltagspraktisch im Kaufhaus, Fußballstadion oder im Berufsverkehr in Bus und Bahn trainiert.

Auf der Ebene der Produktivsymptomatik konnten unter der Gabe von Neurolepika nur z.T. Symptome beobachtet werden. Eine vollständige Reduktion der Medikamente halten wir jedoch für kontraindiziert, da sich anamnestisch eruieren lässt, dass ohne einen entsprechenden medikamentösen Schutz, die floride Produktivsymtomatik mit der Folge erneuten Drogenkonsums rasch exacerbierte. Darüber hinaus wurde deutlich, dass neue Situationen und die vermehrt Eigenverantwortlichkeit weiterhin paranoide Schübe begründen. Im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung nahm Frau Maier vier Stunden täglich begrenzte Beschäftigung bei einer Integrationsfirma auf. Nach Aussagen des Werkstattmeisters wurden alle Arbeiten auffallend korrekt und zuverlässig bewältigt. Die Erhöhung der Anforderungen und der damit verbundene Eigenverantwortung führte jedoch zu Überforderungsphänomenen. Es gelang ihr aus Angst vor Ablehnung nicht, die Erfahrung der Überforderung in der Therapie zu problematisieren. Während ihrer Wochenendaufenthalte bei ihrem Freund kompensierte sie diese emotionale Dissonanz stattdessen auch durch den wiederholten Konsum von Cannabis. Aus Angst, im Falle des Therapieabbruchs eine Haftstrafe antreten zu müssen, verschwieg sie den wieder steigenden Konsum von Heroin. Dies wurde uns erst bekannt nach einem weiteren Suizid in Folge der Trennung des Freundes.

Im November kam es zu einer psychotischen Krise. Parallel zur zunehmenden Labilisierung durch die Überforderung am Arbeitsplatz verstärkten sich auch die akustischen Halluzinationen. Die Versuche der beruflichen Integration wurden darauf hin zurückgestellt und die drogenfreie Freizeitgestaltung in den Mittelpunkt gestellt.

Frau Maier wurde in eine eigene Wohnung entlassen. Zum Zeitpunkt der Entlassung bestand eine Teilremission der psychopathologischen Symptome wie eine Suchtmittelfreiheit. Wegen akuter Alkoholgefährdung wird eine ambulante Nachbetreuung empfohlen.

Mit freundlichem Gruß

Haben wir frühzeitig dieses Gutachten, ggf. sogar schon vor dem Erstgespräch gelesen, kann es unsere Arbeit erschweren; uns ggf. vorschnell und unnötig davon abhalten, die Klientin zu übernehmen oder verhindern, uns ihr unvoreingenommen zu nähren:



Wird Gutachten von den Klienten gegengelesen und von ihnen unterschrieben hat man zumindest einen Anhaltspunkt dafür, dass es sich zumindest in Ansätzen auch mit der subjektiven Sicht des Klienten deckt und diese nicht generell unterdrückt werden sollten; dass die Betroffenen ihre Unterschrift selten in gleicher Augenhöhe mit den begutachtenden Autoritäten abgeben dürfen, sollte dennoch nicht vergessen werden. Zudem werden immer auch eigene Interessen der Institution transportiert: Es wird vermittelt, dass Erfolge dem Träger und Misserfolge dem Klienten zuzurechnen sind und ihre Interpretation über jede Form von Kritik erhaben ist. Wie auch die Unterschrift zur Minderung der Skepsis beitragen kann, ist die Operationalisierung der Interpretation ein Zeichen für Seriosität. Operationalisierung bedeutet i.d.Z. dass zunächst alle Fakten unkommentiert vorgestellt werden und erst danach -für jeden nachvollzieh- und prüfbar- die Schlüsse aus ihnen gezogen und begründet werden; so kann jeder selbst prüfen, ob ihm die Interpretationen plausibel erscheinen; manche Gutachten verzichten sogar ganz auf feste Klassifizierungen und beschränken sich auf die wertfreie Darlegung objektiver Fakten.

'Sie ist eine Schlampe', vermittelt einen negativen Eindruck einer Klientin; 'uns war sofort klar, dass sie eine Schlampe ist, da sie verschiedene Socken trägt, abends keine Zähne putzt und die langen Haare nicht zum Zopf flechtet', lässt erahnen, das die Klientin vielleicht ganz O.K. ist und die Pädagogin eine zweifelhafte Vorstellung von 'Normalität' besitzt.Solange man keine Anhaltspunkte für die Interpretation hat und die individuelle Perspektive auf das bewertete Verhalten fehlt, sollte man sich im Zweifelsfalle nicht beeindrucken lassen. Vorstellungen über die negative Dynamik stigmatisierender Akten vermittelt Prodosh Aich (1973: 18ff):<ref>Über Sozialbiographien anhand von Akten wird die Entwicklung von Heimkindern dokumentiert und überzeugen nachgewiesen, dass die Gutachten der Akten zu großen Anteilen ursächlich für Ausgrenzung und 'abweichende' Biografien sind. Den Jugendlichen wird mit Vorurteilen begegnet und ihr Verhalten selektiv nach diesen Vorurteilen bewertet. Um sich weiterhin Klienten und Finanzierung zu sichern, werden in den Gutachten nur negative Eigenschaften dargestellt und diese überdramatisiert sowie positive negiert; ein nicht endender Kreislauf entsteht wenn der nächste Träger aus dem alten Gutachten neue Vorurteile ableitet...</ref>

"Mitte August 1956 trifft der erste Heimbericht über Peter ein. Er hat sich in der kurzen Zeit sehr verändert: 'Es ist Peter schwer geworden, sich an das Heimleben zu gewöhnen und sich in die Gemeinschaft einzuordnen. Er ist geistig hinter seinen Altersgenossen zurück und findet keinen Kontakt mit ihnen. Seine verschlossene und ablehnende Haltung macht es schwer, ihn erziehlich zu erfassen. Nur wenn er sich unbeobachtet glaubt, kommt er etwas aus sich heraus, fällt aber dann gleich ungünstig auf, weil er gern schmutzige Reden führt und gegen jüngere Kameraden roh und rauflustig ist. Wenn Peter charakterlich und schulisch gefördert werden soll ist es erforderlich, dass er längere Zeit in Heimbetreuung bleibt. Wir halten die Anordnung der endgültigen Fürsorgeerziehung für ratsam.' Galt Peter vor seiner Heimeinweisung noch als 'nett zu ihm körperlich Unterlegenen', 'nicht streitsüchtig', ein 'guter Spielkamerad' und 'Spaßmacher', so hat er sich entweder erst im bzw. durch das Heim zum Nachteil verändert oder das Heim lügt, um sich Klient und Geld zu sichern. Ende August, 12 Tage später, wird die Anordnung der endgültigen FE beantragt. Einen Monat später wird sie angeordnet."

Was sich hier nur vermuten lässt wird heute in zunehmendem Maße Realität. Klienten, Mitarbeiter und Träger stehen zueinander in einem symbiotischen Verhältnis: Träger gingen in Konkurs und Mitarbeiter wären arbeitslos, wenn es das Leid des Klienten, die Angst vor ihm, seine Bedrohung für die Gesellschaft.nicht gäbe. Seit sich in den Trägern Sozialer Arbeit zunehmend Existenzangst ausbreitet, fangen sie selber an, ihr Klientel schlechter zu reden, als es wirklich ist, um die eigene Existenz zu sichern. In der Drogenhilfe hat man sich sogar bereit erklärt, den therapeutischen Interventionen einen repressiv-kontrollierenden Charakter zu geben, um sich die Zuweisung ihres Klientels durch Staatsanwaltschaft und Richter zu sichern (Bossong&Marzahn&Scheerer 1983). Dies ist noch die Ausnahme; gängige Praxis ist es jedoch, mittels schlechter Prognosen und Gutachten, die Verweildauer hinauszuzögern, eine Verlängerung der Zuwendung zu erhalten oder eine Höherstufung im Regelsatz zu erreichen. Gleichzeitig wird versucht, den Anteil 'anpassungsfähiger' Klienten zu steigern, die wenig Arbeitsaufwand verursachen und sich von jenen zu trennen oder sie gar nicht erst aufzunehmen, die 'zu viel Arbeit machen':

Den Trägern kann man diese Praxis gar nicht verübeln, haben sie -auch im Interesse ihrer Klienten- oft kaum eine andere Chance, als die Einsparungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, durch die aktenkundige Ausweitung der Stigmatisierung zu kompensieren. Es mag widersprüchlich erscheinen, das eigene Klientel schlechter reden als es wirklich ist, um ihm helfen zu können. Gutachten folgen heute in ziemlicher Regelmäßigkeit einem Muster:

Der Klient ist mit Problemen in unsere Einrichtung gekommen. - Die Einrichtung ist bestens geeignet. - Der Klient hat schon große Fortschritte gemacht. - Eine neue Benachteiligung kam hinzu, eine verdrängte kam hinzu oder die eigentliche Benachteiligung ist doch viel massiver als bei der Aufnahme deutlich war. - In der vorgesehenen Zeit oder mit den bisher bewilligten Maßnahmen war die völlige Heilung nicht herzustellen. - Diese steht aber unmittelbar bevor und bedarf lediglich einer Erhöhung/Verlängerung der Zuwendung. - Natürlich ist man auch weiterhin der geeignete Träger. - Die Behandlung jetzt abzubrechen würde alle bisher erzielten Fortschritte nachhaltig wieder zerstören. - Damit würde die Gefährdung für sich und die Gesellschaft wieder latent...

Alle Sozialpädagogen werden lernen, solche Gutachten, bald sehr routiniert zu schreiben; scheinen diese auf dem schnellen ersten Blick für die Klienten auch objektiv nützlich, sollte der Nutzen im Verhältnis zu den Folgen einer erhöhten Stigmatisierung sehr sorgsam gegeneinander abgewogen werden...

Um unsere Assoziationen bezüglich des vorliegenden Gutachtens aus der Drogenhilfe zu ordnen, empfiehlt es sich -ruhig auf Papier- Schwächen, Ressourcen/Ansatzpunkte zur Intervention, sowie erste Ideen für Ursachen festzuhalten. Dies kann, solange die Klienten die Inhalte nicht bestätigt haben, nur vorsichtig in thesenhafter Form geschehen in Kenntnis der Eigendynamik, die solche Gutachten für mich und andere entwickeln können. Wenn man solche Aufzeichnungen mit anderen Kollegen bespricht, erhöht sich die Treffsicherheit. In diesem Fall scheint es bsp. wichtig zu sein, eine Vorstellung zu entwickeln, ob man -nach dem Tötungsdelikt- selber gefährdet ist; eine ungeordnete diffuse Angst, ist der Arbeit in jedem Fall abträglich...



Probleme Ressourcen / Ansatzpunkte Gründe für Probleme?
Vorstrafen Kontaktfreudig Erfahrung körperlicher Gewalt
Zusammenarbeit basiert zu großen Teilen auf Angst und Gehorsam statt auf einem reflektierten Gefühl des Vertrauens; Gabis Misstrauen ist ihrer Geschichte geschuldet und muss nicht mir persönlich zugeschrieben werden. Ehrlichkeit / Verbindlichkeit in der sozialen oder therapeutischen Arbeit Sexueller Missbrauch
Hafterfahrungen Einfühlungsvermögen Prostitutionserfahrungen
Drogenabhängigkeit / -konsum von illegalen und legalen Drogen zusätzlich zur Methadonbehandlung Beeindruckende Ausdauer, immer wieder neue Versuche zur Verbesserung der Lebenslage zu unternehmen Erfahrung von Vertrauensbruch (Freunde, Mutter, Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen)
Fehlende berufliche Qualifikation Relativ hohes Maß an Eigeninitiative bei der Suche um Lösungen Geringes Selbstbewusstsein
Geringe Ausdauer / leichte Überforderung / Stressüberempfindlichkeit Relativ hohe Kooperationsbereitschaft Einsamkeit
Depressivität, diffuse Ängste, Psychotische Symptome Grundkenntnisse und -kompetenzen der Tischlerei, Schneiderei, Krankenpflege Häufiger Wechsel der zentralen pädagogischen Bezugspersonen
Suizidgefährdung Unterhalb der Schwelle von Überforderung ausgeprägte Arbeitsbereitschaft und -kompetenz, verantwortungsbewusstes und zuverlässiges Arbeitsverhalten  
Epilepsie Hilfsbereitschaft v.a. gegenüber Schwächeren  
konfliktscheu musikalisch  
Punktuelle Selbstüberschätzung    

Erst nachdem man sich schon mit einer etwas älteren Klientin unterhalten hatte, sich als 'der Neue' vorgestellt hatte, wurde plötzlich klar, dass es sich um die Gabi handelt, von der man in der ersten Woche die Akte gelesen hat. Die Kollegin wollte die Akte Maier abgeben, weil sie von Gabi genervt war und es für mich ein guter Einstieg sei. Obwohl man sich mit aller Vorsicht den Inhalten genährt und die spontanen Assoziationen reflektiert hatte, war man doch überrascht: Die Stimme war leiser, die Statur zierlicher, die Zurückhaltung stärker und der Gesamteindruck freundlicher als gedacht. Sie hat inzwischen eine schöne Wohnung, die Sozialhilfe würde regelmäßig kommen, gesundheitlich gab es z.Zt. keine besonderen Probleme, nur fühle sie sich einsam, guckt immer nur fern und würde dabei ständig saufen. Wenn sie dann Frauen in ihrem Alter sieht, wünschte sie sich, ein Kind zu haben, jemand der ständig zu ihr hielte.

Einzelne Aspekte aus der Akte tauchten im Hinterkopf wieder auf. Nachdem man sich in den Akten noch mal vergewissert hat, konnte man einige Gedanken spinnen: Einerseits löste der Gedanke an ein eigenes Kind bei 'geringer Ausdauer', 'leichter Überforderung', und 'stressüberempfindlich', Befremden aus. Man könnte hier ggf. einen Hinweis auf 'punktuelle Selbstüberschätzung' vermuten. Wenn 'Depressivität', 'diffuse Ängste' und 'Suizidgefährdung' der Realität entsprechen, besteht die Gefahr, dass sich die bruchhafte Biografie wiederholt. Andererseits sprachen 'Einfühlungsvermögen', Erfahrungen in der 'Krankenpflege' sowie die 'Hilfsbereit gegenüber Schwächeren' und nicht zuletzt der freundliche erste Eindruck, nicht generell gegen ihren Wunsch. Ein Kind hätte i.d.Z. eine therapeutische Funktion für die Mutter; dies kollidiert aber mit der professionellen Verpflichtung, dem 'Wohle des Kindes' zu dienen.

Tierfreunde müssen verzeihen, wenn man vor diesem Hintergrund auch an einen Hund, vielleicht einen Colli, so einen wie Lessie, denken kann. Unter Aufwendung meiner Grundlagen der Gesprächsführung lenke ich scheinbar beiläufig das nächste Gespräch auf die Hundeidee. Sie wird sofort begeistert aufgegriffen, jedoch gleich wieder verworfen, weil so ein Hund v.a. im Unterhalt teuer ist und auch Steuern kostet. Durchaus vernünftig wollte sie nicht wegen Steuern schon wieder Ärger mit den Behörden bekommen.Ich frage, 'ob es OK ist, wenn ich mir weitere Gedanken darüber mache, inwiefern es auch ohne Ärger und finanzieller Belastung geht. Ob man sie ggf. darauf wieder ansprechen könnte...' Im Hinterkopf weiß man schon, dass sie in mehrfacher Hinsicht auf jeden Fall dem Personenkreis mit 'besonderen sozialen Schwierigkeiten' nach §72 BSHG (Sucht, Haftentlassung mit Bewährung, psychische Beeinträchtigung) zuzuordnen ist und ggf. sogar unter 'Eingliederung behinderte Menschen' nach §39ff fallen könnte Es ist aber zu früh, sofort Hoffnungen zu schüren und gleich einen Hund zu versprechen.Nach einem Griff zum BSHG-Kommentar kann man Mut schöpfen. Aber diesen Bedarf wird sie beim Sozialamt auf keinem Fall selber durchsetzen können, weder wenn sie sagt, 'ich möchte ein Hund nach §72 BSHG' und erst recht nicht, wenn sie nur sagt, 'ich möchte einen Hund.' Man kann Gabi die Bedeutung des §72 BSHG erklären, die Anknüpfpunkte absprechen (Sucht, Bewährung, psychische Probleme) und die Argumentationslinien festlegen: Überwinden der Gefühle von Einsamkeit, Heranführung an verantwortungsbewusstem Alltagshandeln, die Ermöglichung des Aufbaus und der Pflege sozialer Kontakte außerhalb der Drogenszene über das Thema 'Hund'.



Ohne solche neuen Kontakte ist die entgültige Loslösung von der Drogenszene unwahrscheinlich. Der Austausch im Park über das Thema 'Hund' verbessert neben der sozialen auch die kommunikative Kompetenz.Wenngleich die Anschaffung eines Hundes fachlich begründbar und sinnvoll erscheint, sollte Gabis möglichst noch nichts versprochen werden: Es gibt keine Garantie und es dauert vielleicht lange aber probieren sollte man es auf jeden Fall.Man lässt sich von Gabi erlauben, vom behandelnden Arzt eine Stellungnahme einzuholen, dass aus medizinischen und therapeutischen Gründen der Antrag unterstützt wird, weil mit der zu erwartenden Verbesserung von Lebensfreude und Selbstständigkeit, sowie dem mittelbar wachsendem Selbstbewusstsein, die Heilung beschleunigt würde und langfristig die Erwerbsfähigkeit wiederzuerlangen sei.

Auf dem Antrag beim Sozialamt für Anschaffung, Steuer und Unterhalt muss zwingend als Überschrift stehen: 'Antrag nach §72 BSHG', weil er sonst als Antrag auf einmalige Leistungen interpretiert und sofort abgewiesen würde. Die o.g. Stichworte müssen dann in einem Fließtext Form miteinander verbunden werden, die Kosten für Hundesteuer, Unterhalt und Anschaffung sollten möglichst vorher ermittelt und direkt angegeben werden. Die Stellungnahme des Therapeuten findet dann im Anschreiben unter 'Anlagen' Erwähnung und Gabi unterschreibt alles. Ggf. unterschreibt Gabi uns auch eine Schweigepflichterklärung für eventuelle Rückmeldungen des Sozialamtes.Im Widerspruchsverfahren -wenngleich erst nach 12 Wochen und 2 Telefongesprächen- wurde der Antrag bewilligt. Der erhoffte Effekt trat ein und Gabi gilt nun auch über die Drogenszene hinaus, als kompetente Hilfe bei 'Hundeproblemen.'

Abschließend muss noch ein Sachverhalt noch einmal klargestellt werden: Wenn wir uns in die Lebenslage unserer Klienten hinversetzen, geht es um das 'Verstehen' ihres Verhaltens bzw. ihrer subjektiven Motivlage und nicht um 'Verständnis' im Sinne einer moralisch zustimmenden Bewertung des Verhaltens. Im umgangssprachlichem Sinne liegen diese Begriffe nahe beieinander, im professionellem Kontext trennen sie Welten. Gerade weil auch wir das Verhalten oft für inakzeptabel halten, stecken wir in einem ähnlichen Dilemma wie Anwälte, die ihre Loyalität auf Seiten des Angeklagten setzen müssen. Auch bei Straftaten steht nicht mehr der vordemokratische Sühnegedanken, sondern der Gedanken der Resozialisierung im Vordergrund. Diese ist ohne Kenntnis der Motivlage nicht möglich; ohne diese findet man auch keine Hinweise für präventive Intervention bezüglich anderer potentiellen Widerholungstäter. Wollen wir also Ansatzpunkte finden, die Wahrscheinlichkeit für z.B. Kapitaldelikte generell zu reduzieren, hilft es nicht, den einzelnen Täter länger einzusperren oder die Debatte um die Todesstrafe zu entfachen. Dies hilft allein dem seelischen Gleichgewicht der betroffenen Opfer oder jenen, die sich für solche halten. Wir müssen verstehen, wie es zu einem solchen Verhalten kommt, um Wiederholungen entgegenzuwirken.

Die von den Medien stimulierte öffentliche, politische und wissenschaftliche Debatte um härtere oder frühere Strafen dient i.d.S. in keiner Weise der objektiven allgemeinen Sicherheit, sondern allein dem Profilierungsinteresse einzelner. Im Falle von z.B. Sexual-, Körperverletzungs-, Tötungs- oder rechtsradikalen Delikten ist das Prinzip, sich als Sozialpädagoge die persönliche Motivlage vergegenwärtigen zu müssen, eine große Herausforderung. Dieser Herausforderung fällt es nicht leicht, Folge zu leisten; nicht zuletzt, weil man im Privaten dafür wenig Verständnis erfährt. Dennoch darf die Loyalität gegenüber dem Klientel nicht aufgekündigt werden, auch nicht, wenn wir mit dem Täter arbeiten. Wir machen uns schnell zur Zielscheibe von Angriffen von allen Seiten mit unterschiedlicher Intensität; denn wenn man sich das Verhalten ursächlich erklären will, fördert man logischerweise auch die gesellschaftlichen Verursachungsfragmente zu Tage; bsp. eben auch Politikversagen in den präventiven Feldern Jugend, Gesundheit, Soziales, Schule, Stadtplanung, Wohnen.Da das Interesse der Gesellschaft gering ist, sich den Spiegel vorhalten zu lassen, wird man als Sozialpädagoge in diesem Arbeitsfeld leicht selber diskriminiert; teils sogar kriminalisiert. Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: Wir zeigen kein Verständnis für die Tat, wollen aber den Täter verstehen und damit die Umstände rekonstruieren, die der Tat ursächlich zugrunde liegen. Das man schnell ins Schwimmen kommen kann, soll nicht verheimlicht und am Beispiel dreier Tötungsdelikte verdeutlicht werden. Im ersten Fall gibt es Hilfestellung, die anderen kann man versuchen, selber zu ordnen:

Nach KJHG haben wir klare Orientierungspunkte, wie wir im Falle der Überforderung oder des Versagens die Eltern, ergänzend oder ersetzend, die Sozialisation der Kinder sicherstellen müssen (§1f SGB VIII):

§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Im Falle von 'abweichendem Verhalten' ist deshalb zumindest in gleichen Anteilen das Individuum, die Familie aber eben auch die Jugendhilfe selbst verantwortlich zu machen, die ihrem Auftrag nicht gerecht geworden ist. Die Opfer werden von anderen Institutionen u.a. von Berufskollegen betreut als die Täter. Sind die Täter Adressat der Sozialen Arbeit, so wird 'die Opferseite der Täter' nicht als Entschuldigung, sondern als Erklärung in den Mittelpunkt gestellt. Von dieser Seite ausgehend werden alternative legitime und legale Konfliktlösungsmöglichkeiten vermittelt. Diese 'Opferseite des Täters' wird z.B. im zweiten Teil eines Zeitungsartikels deutlich:<ref>Von DOREEN BEILKE und MARKUS.SCHMIDT (Bild von??)</ref>

"Er wird zu seiner Kindheit befragt, winselt um Mitleid: 'Mein Stiefvater hat mich schon geschlagen, als ich noch klein war. Mit Lederriemen und Schuhen, immer wenn er betrunken war. Meine Mutti hatte Krebs, sie ist früh gestorben. Mein Stiefvater gab' mir die Schuld an ihrem Tod. Ich. bin oft zu Verwandten geflüchtet. Doch dann kam Vater und hat mich vor ihren Augen verprügelt. Dann ist, er mit dem Auto bis noch Hause vor mir hergefahren, ich musste zu Fuß laufen. Schon mit 9 musste ich für Vater Alkohol kaufen.' Über seine Jugend sagte der Angeklagte: 'Irgendwann kam ich ins Heim nach Eberswalde. Nach der 6. Klasse habe ich die Schule abgeschlossen, bin zum Bau. Da wurde mir immer wieder gekündigt.' Wie wurde er kriminell? 'Ich hab Autos geklaut und so. Ich bin Einzelgänger. Hab zugeschlagen, auch wenn jemand gesagt hat, ich soll die Klappe halten. Mit Alkohol werde, ich wütend und raste aus.' Die Richterin: 'Wann hatten Sie das erste Mal Sex?' Der Angeklagte: 'Mit 17. Sie hieß, Sabrina und war 14. Wir waren verlobt. Mit meiner letzten Freundin war ich bis drei Wochen vor der Tat zusammen. Wenn sie Schmerzen hatte, dann hatten wir keinen Sex, denn ich mach nur Sex, wenn beide das wollen. Ich hab mir dann auch öfters, Pornofilme ausgeliehen. Aber ich schäme mich, über Sex zu reden.' Der Angeklagte behauptet, als Kind missbraucht worden zu sein."

Im ersten Teil des Zeitungsartikels wird die Opferseite in den Mittelpunkt gestellt. Aus Sicht der Sozialen Arbeit werden einige Hilfebedarfe in der Vergangenheit deutlich. Diese sind in dem Fall auch dann nicht zu negieren, wenn der junge Mann sich strafbar macht.



"Seine Fußketten klirren übers graue Linoleum, die Hände sind in Handschellen gefesselt. Kindermörder Stefan Jahn (25) auf dem Weg zum Gerichtssaal. Er guckt zu Boden, ist zu feige, den Eltern seines Opfers in die Augen zu blicken. Am 22. Februar verschleppte dieser Mann die 12jährige Ulrike. Er fesselt sie, quälte sie. Er vergewaltigte sie. Dann erdrosselte er das Mädchen mit einem Schal warf die Leiche ins Unterholz. Zwei Wochen später wurde das tote Kind gefunden, der Mörder war schnell gefasst. (...) 'Wir haben über ein überaus tragisches Geschehen zu richten. Es geht um den Tod von Ulrike Brandt, der unermessliches Leid über die Familie gebracht hat und tiefe Betroffenheit in der Bevölkerung auslöste. Wir werden dieses Verbrechen -aufklären und eine gerechte Strafe finden.'"

Ein weiterer Artikel zum gleichen Zusammenhang macht die Ambivalenz deutlicher:<ref>In: 'Magdeburger Volksstimme' vom 13.7.01.</ref>

"Danach: Hinrichten, wegsperren, ausmerzen? Oder doch besser therapieren? Wie soll man mit jenen Kranken verfahren, die Kinder vergewaltigen und töten? Der Wunsch nach Rache ist verständlich, die Hoffnung auf Vergeltung menschlich. Aber was ist Gerechtigkeit? Auge um Auge und Zahn um Zahn oder doch lieber demokratisch- rechtsstaatliche Nachsicht? All diese Fragen sind auf das Danach gerichtet. Keine Gefängniszelle und kein Todesurteil kann ein Kind zurückbringen. Keine lebenslange Strafe den Schmerz der Eltern lindern. Sie kann andere schützen, aber ist das wirklich die Lösung? Ist das wirklich Abschreckung? Wir diskutieren über Konsequenzen, ohne die Ursachen zu bedenken. Zweifellos ist es schwer, wenn nicht unmöglich, einen kranken Geist zu erforschen. Aber erkennen kann man ihn vielleicht. Wenn jeder hinsieht, wenn wir alle anfangen ein bisschen mehr Verantwortung zu übernehmen. Bevor es zu spät ist."

Ein anderer Fall bietet sich zur Problematisierung des Zusammenhanges von 'Verstehen' und 'Verständnis' an.<ref>In: 'TAZ' vom 14.08.2001. </ref>

"Er fühlte sich nur verwaltet. Ingenieur B. war in der Arbeitslosenbewegung aktiv, schrieb Texte im Internet - wegen Totschlags am Arbeitsamtsdirektor K. muss er jetzt für zwölf Jahre ins Gefängnis. Der Sohn des Opfers versteht die Suche nach den Tatmotiven nicht. Zwölf Jahre Gefängnis wegen Totschlags, so lautet das gestern gesprochene Urteil des Landgerichts über B. Der seit neun Jahren arbeitslose Ingenieur hatte am 6. Februar dieses Jahres den Direktor des Arbeitsamts, getötet - vor dessen Haus mit 28 Stichen in den Kopf. Angeklagt war B. wegen Mordes. Er habe beschlossen, K. 'als Symbol für das Arbeitsamt und die gesamte Gesellschaft zu töten, um damit ein Signal zu setzen'. So hatte es der Staatsanwalt G. zu Prozessbeginn formuliert. Gestern forderte der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren - B. habe die Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausgenutzt.

Doch das Gericht schloss Heimtücke aus. Nach dem Abbruch einer Weiterbildung - er fühle sich nur 'geparkt, verwaltet' - war dem 46-jährigen Angeklagten die Arbeitslosenhilfe gestrichen worden. Statt mit mehr als 2.000 Mark hätte er mit nur 540 Mark Sozialhilfe auskommen müssen - und das, wo gerade seine Tochter geboren war. Die Beziehung.war da längst kaputt, aber er habe sich finanziell verantwortlich gefühlt. An jenem Morgen habe er den Arbeitsamtsdirektor gebeten, die Sperre zurückzunehmen. Als K. ablehnte -er habe B. zurückgestoßen- stach B. zu. An drei Verhandlungstagen hatte das Gericht versucht, sich ein Bild von dem Angeklagten zu machen. B. war in der deutschen und französischen Erwerbslosenbewegung engagiert, im Internet veröffentlichte er Texte.

Nach dem Anschlag eines Sozialhilfeempfängers auf eine Mitarbeiterin des Hamburger Sozialamts hatte B. einen Text 'von der seelischen Ökonomie des Tötens' angekündigt. Vor Gericht schilderten Bekannte aus der Erwerbslosenbewegung, aber auch Beschäftigte des Arbeitsamts, wie sie B. erlebt hatten: als stets höflichen Menschen, der offenbar in den letzten Monaten vor der Tat zunehmend unter Druck geraten sei. B., der einen Intelligenzquotienten von 143 aufweise, habe 'keine Beziehungen konstanter Natur oder unkomplizierterer Art', befand der psychiatrische Gutachter Dr. C. und sah die Ursachen dafür in B.s Kindheit, im Internatsleben sowie in der Scheidung der Eltern. Im Laufe seiner Arbeitslosigkeit nahm B. mehr und mehr persönlich - so hielt er beispielsweise das Verschlampen seiner Unterlagen im Arbeitsamt für Zermürbungstaktik und das plötzliche Wiederauffinden erst recht. Eine 'narzisstische Persönlichkeit mit schizoid-paranoischen Akzentuierungen', so der Gutachter.

Er attestierte dem Angeklagten statt Lösungssuche ein Verharren in Opferhaltung. All das habe seinen 'unglücklichen Höhepunkt' in der Beziehung zu seiner Freundin gefunden, einer Frau, die B. dem Gutachter als 'hysterisch, geizig, eifersüchtig' beschrieb. (...) Ein 'affektiver Stau' habe sich entladen, möglicherweise ausgelöst durch K.s Zurückweisen. (...) Gutachter C. sprach von einer 'tiefgreifenden Bewusstseinsstörung' während der Tat, eine verminderte Schuldfähigkeit könne er nicht ausschließen. Dass B. die Tat geplant habe, hielt C. 'für eher unwahrscheinlich.' So plädierte B.s Verteidiger M.. Dass der Amtsdirektor den Angeklagten tatsächlich zurückgeschubst habe, hatten die Witwe und der erwachsene Sohn des Getöteten zuvor ausgeschlossen. 'Mein Mann hätte ihn nie angefasst, er war sehr introvertiert', hatte I. zuvor dem Gericht erklärt. (...Der Sohn) hat für die Intensität, mit der nach B.s Motiven geforscht wurde, nur Verachtung übrig. Für ihn ist B. einer, dem in seinem Leben noch nie etwas gelungen sei. Bis auf das Töten von K..Vor dem Gericht verteilt ein französischer Freund Flugblätter, darin heißt es: 'Kriminell ist hier die soziale Logik.'"

V. ließ einen Mann umbringen, der sie demütigte, beschimpfte, schlug und missbrauchte - ihren eigenen Mann. Ein Lehrstück über Gewalt in der Familie': Eine, Frau, die ihren Ehemann für immer loswerden will, sollte ihn nicht töten. (...) Vor sieben Jahren hat sie ihren Mann W. von gedungenen Mördern umbringen lassen. (...) Damals hat sie 50 000 Mark bezahlt, um der Ehe ein Ende mit Schrecken zu machen. (...) Das erste Projektil trat unterhalb der Nase ein und links vor dem Ohr wieder aus. Der zweite Schuss traf das linke Schlüsselbein, durchfuhr die Lunge und trat am Rücken aus. Die dritte Kugel endete als Steckschuss an der achten Rippe, nachdem sie Zwerchfell, Leber, Magen und die untere Hohlvene verletzt hatte. Das vierte Projektil durchschlug die Muskulatur des Mittelbauchs. W. starb 49jährig, noch im Rettungswagen. (...) V. lässt sich anbrüllen, weil sie die Eier von der linken, 'der falschen Seite' in den Topf tat, weil ein Papierchen auf dem Hof liegt oder im Klo das Licht brennt. Sie lässt sich Schlampe, Arschloch, Pissnelke, Nutte, Sau, dumme Kuh titulieren und dabei anspucken. Vor den Kindern. Sie lässt sich ohrfeigen, das Essen vor die Füße kippen und mit Töpfen nach sich werfen. Sie lässt sich bedrohen, per Handy kontrollieren und halt sich daran, wenn ihr das Ausgehen verboten wird. Sie lässt sich an den Scharmhaaren heranziehen, wenn Geschlechtsverkehr erwünscht ist. Sie bricht in Panik aus, wenn ein Aschenbecher zu Boden geht und eine Kachel zerschlägt. Sie ist machtlos, wenn der Mann den 'kleinen U.' zu den Demütigungen der Mutter herbeizitiert, damit der sieht, 'wie man mit so'ner Schweinemutter umgeht.' Sie lässt es zu, dass er sie auf die Küchenbank schleudert und ihr den Pullover am Hals so fest zusammendreht, dass ihr die Luft wegbleibt.

Mehrere Pullover finden so ihr Ende. (...) Jeden Tag ist 'Theater', wenn nicht morgens, dann mittags, wenn nicht mittags, dann abends. Niemand, niemand setzt dem Tyrannen Grenzen. Manchmal gibt V. Widerworte.aber nie gewinnt sie ein Duell, am Ende dreht sie sich jedes Mal um und flieht den Konflikt. Er zeternd hinterher. Greift sie zum Küchenmesser, um sich zu verteidigen, ruft W. 'Bevor du zustichst, lang ich dir eine, und dann wird es dunkel'.Du kommst mir nicht vom Hof! Du kommst in den Teich mit einer Gehwegplatte am Fuß' oder: 'Ich lass dich abknallen, das kostet mich 10.000 Mark - und ein Lächeln.' 'Pass auf, dass ich dir nicht zuvorkomme', sagt sie. Eine läppische Drohung schwindsüchtiger Scherz. (...) V. flüchtet. Einmal, hundertmal. Versteckt sich bei Freunden, lässt sich finden, kehrt heim. Es setzt ein Refrain ein, den man in jedem Frauenhaus singen kann und auf jeder Polizeiwache und in jeder politischen Kommission, die Gewalt in der Familie zum Thema hat. Ein über die Ufer getretener Drang, zu beherrschen, zu terrorisieren, treibt die Frau hinaus, ein unstillbarer Hang, sich klein zu machen, zu unterwerfen, sie nach Hause, kaum dass die Hämatome verblassen. (...) Männer sind der Fluch in ihrem Leben. (...)

Sie wächst auf St. Pauli auf, zwischen Bordellen und Bars. Sie sieht die 'betteligen Mädchen' am Straßenrand stehen, tief ausgeschnitten und ausstaffiert bis zur Lächerlichkeit.Auch daheim lehrt man sie, was eine Frau wert ist. Der Vater, Kellner in Amüsierbetrieben, drischt auf die Mutter ein, wenn er alkoholisiert nach Hause kommt. Das Kind 'V' wischt das Blut der Mutter von den Fliesen der Küchenwand. Später schläft das Kind nicht mehr, wenn Prügelorgien drohen. Kehrt der Vater in den frühen Morgenstunden heim, hockt sich seine kleine Tochter zu ihm an den Küchentisch und 'streichelte ihm mit einem Finger ganz sanft die Hand, bis er schlief'. Das Ungetüm ist beschwichtigt. Für diesmal. Die Mutter flüchtet. Einmal, hundertmal. Der Vater findet sie, manchmal mit Hilfe der Polizei. (...) Die Familie kommt so herunter, dass sie in Notunterkünften leben muss. Die Mutter schafft den Absprung, denn sie findet ' einen Freund; der erhängt sich, jetzt trinkt auch sie. V. muss die Volksschule abbrechen, sie muss die Arbeit bei Woolworth aufgeben. (...) Der Aussage, sie habe die Trennung nicht gewagt, weil sie um ihre Leben fürchtete, schenkte das Gericht keinen Glauben. Man hielt W. für einen nicht ernst zu nehmenden Schreihals, einen bellenden Hund. Das er V. -manchmal ganz beiläufig- mit dem Tode bedrohte, dass er gute Freunde auf St. Pauli hatte, die sicher weniger verlangt hätten als 50.000 Mark - All das ließen die Richter nicht gelten..."<ref>In: 'Die Zeit' vom 26.06.01.</ref>

Ergebnisse der Anamnese:

Häufig als Kontrakt zwischen Klienten, Sozialpädagogen und Träger bezeichnet, teils sogar schriftlich fixiert, ist die Übereinkunft über die weitere Zusammenarbeit zentrales Ergebnis der Anamnese. Bevor die Zusammenarbeit einen förmlicheren Charakter erhält, haben wir uns und die Klienten ehrlich gefragt, ob wir miteinander arbeiten können und wollen. Wir müssen nicht alle Klienten 'lieben'. Gibt es keinen Ersatz, kann es ggf. sogar sinnvoll sein, dass man seine Klienten ehrlich sagt, dass man sie nicht mag, man auch nicht erwartet, selbst gemocht zu werden, dass man sein Geld so oder so verdient, dass das eigen Wohl nicht vom Fortkommen der Klienten abhängt, sie keinen anderen Sozialpädagogen bekommen werden, sie gar nicht erst versuchen müssen, einem das Leben schwer zu machen, weil sie eh den Kürzeren ziehen, dass es eben nicht anders geht und man halt das Beste daraus machen muss...; verheimlichen kann man seine Antipathien sowieso nicht.Wir haben uns ferner vergewissert, dass unser Hilfeangebot inhaltlich, methodisch und didaktisch in Abgrenzung sowohl zu anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit als auch anderen Berufsfeldern notwendigund hinreichendist: Bei jeder Intervention ist die Frage ihrer Notwendigkeit sorgfältigst zu begründen und dabei zu berücksichtigen, den Eingriffcharakter ins persönliche Selbstbestimmungsrecht der Klienten oder der Familie, bzw. dem Erziehungsrecht der Eltern so gering wie möglich zu halten. Hinreichend ist eine Intervention, wenn sie begründete Hoffnung auf Erfolge bietet; andere Maßnahmen geringerer Intensität den Erfolg nicht versprechen, die Intensität jedoch auch nicht erhöht werden muss, um die Hoffnung zu begründen. Logischerweise steht die Frage, ob es sich überhaupt um eine sozialpädagogische Problemkonstellation handelt an erster Stelle; dazu muss eingangs auch geklärt werden, ob man den richtigen Adressaten vor sich hat. Am BSP der Sozialen Gruppenarbeit als Form der 'Hilfen zur Erziehung' nach §29 KJHG kann der skizzierte Sachverhalt veranschaulicht werden. Kommt eine Mutter mit ihrer 14 jährigen Tochter zu uns und bittet um Hilfe bei der Lösung derer Probleme, bleibt zunächst offen, ob wir es auch tun sollten:

Solange diese Fragen nicht geklärt sind, steht das sozialpädagogische Mandat unter Vorbehalt und der Beginn der eigentlichen Intervention bedarf einer entgültigen Legitimation. Unklarheiten zwischen den Beteiligten, v.a. zwischen den Sozialarbeitern und den Klienten begründen Vertrauens- und Kommunikationsprobleme, schlagen sich in Reibungs- und Energieverlusten nieder und reduzieren die Erfolgswahrscheinlichkeit maßgeblich.

Neben diesen formalen Aspekten der Anamnese sind die inhaltlichen zu skizzieren: Man hat sich darauf verständigt, welche Probleme vorhanden sind, welche Akteure beteiligt sind, eigene Ressourcen sind genau so ermittelt, wie jene, die im sozialen Umfeld oder hinter den Sozialgesetzen stehen und sich schnell mobilisieren lassen. Unterschiedliche Ziele der verschiedenen Akteure sind erfasst und die Arbeitsziele und -methoden sind mit dem Klienten einvernehmlich geklärt. Am Ende der Anamnese sind die Informationen noch relativ ungeordnet, sind weder bewertet noch gegeneinander gewichtet, man wird viele Spuren gefunden haben, die später nicht zwingend Berücksichtigung finden müssen, wir sind uns darüber klar, dass es während des gesamten Hilfeprozesses kein 'Redaktionsschluss' für Information gibt und der Klient immer Experte seiner selbst bleibt und unsere Vorschläge so nie den Charakter von Ausschließlichkeit bzw. Unfehlbarkeit für sich beanspruchen können. Unsere Interpretationen sind insofern in der anschließenden Diagnose mit den Klienten jeweils rückzukoppeln. Wir müssen als nicht nur die Gefahr reduzieren, Informationen zu übersehen, sondern auch, sie falsch zu ordnen. Ursachen- und Lösungshypothesen, können erst in Übereinkunft handlungsleitend sein.

Für die Sozialpädagogische Anamnese formuliert Müller folgende Arbeitsregeln (1994:82ff):

1. Anamnese heißt, einen Fall wie einen unbekannten Menschen kennenzulernen.

2. Anamnese heißt, den eigenen Zugang zum Fall besser kennenzulernen.

3. Anamnese heißt, sich eine Reihe von Fragen zu stellen.

4. Anamnese heißt, unterschiedliche Sichtweisen und Ebenen des Falles nebeneinander zu stellen.

5. Anamnese ist nie vollständig. Sie muss es auch nicht sein. Sie beginnt immer wieder von neuem.






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