Intervention folgt berufsethischen Grundlagen
Sozialer Arbeit liegen berufsethische Grundlagen zugrunde, die immer wieder gegenüber anderen Professionen und Institutionen (Polizei, Justiz, Medien...) durchgesetzt werden müssen und in der öffentlichen Debatte um Akzeptanz ringen. Der Deutsche Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) formuliert die wichtigsten Referenzpunkt zur Debatte um ethische Grundlagen unseres Berufes.
Er akzentuiert besonders zwei Punkte: Zum einen wird gefordert, das Klientel vor der zunehmenden Individualisierung sozialer Probleme zu schützen; also dem Versuch, gesellschaftliche Verantwortlichkeiten auszublenden; zum anderen wird das Recht unserer Klienten auf informelle Selbstbestimmung herausgestellt:
"Präambel:
Soziale Arbeit ist die Institution der beruflich geleisteten Solidarität mit Menschen, insbesondere mit Menschen in sozialen Notlagen. Die berufsethischen Prinzipien des DBSH sind für alle Mitglieder des DBSH verpflichtend und dienen damit der Überprüfung und Korrektur des beruflichen Handelns...
Ausgangslage:
In jeder Gesellschaft entstehen soziale Probleme. Diese zu entdecken, sie mit ihren Ursachen und Bedingungen zu veröffentlichen und einer Lösung zuzuführen, ist der gesellschaftlich überantwortete Auftrag Sozialer Arbeit. Seine Grenzen sind bestimmt durch strukturelle, rechtliche und materielle Vorgaben. Beruflich geleistete Soziale Arbeit gründet jedoch letztlich in universellen Werten, wie sie etwa im Katalog der Menschenrechte oder den Persönlichkeitsrechten und dem Sozialstaatsgebot des GG zum Ausdruck kommen. Diese Werte fordern die Mitglieder des DBSH auf, den gesellschaftlichen Auftrag der Sozialen Arbeit mit seinen Begrenzungen zu bewerten und gegebenenfalls zu optimieren. In der Würde der Person erfährt das Handeln der Mitglieder des DBSH seine unbedingte und allgemeine Orientierung. In der Solidarität und der strukturellen Gerechtigkeit verpflichten sie sich auf Werte, die die Einbindung der Person in die Gesellschaft und ihren Schutz in der Gesellschaft sichern.
Allgemeine Grundsätze beruflichen Handelns:
Die Mitglieder des DBSH
- erbringen eine für die demokratische Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistung. Sie üben Ihren Beruf unter Achtung ihrer beruflichen Werte aus. Die Dienstleistung kann von jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion und Gesinnung in Anspruch genommen werden.
- begegnen jeder Art von Diskriminierung, sei es aufgrund von politischer Überzeugung, nationaler Herkunft, Weltanschauung, Religion, Familienstand, Behinderungen, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Farbe oder irgendeiner anderen Neigung oder persönlichen Eigenschaft, eines Zustandes oder Status. Weder wirken sie bei solchen Diskriminierungen mit noch dulden oder erleichtern sie diese.
- ermöglichen, fördern und unterstützen durch ihr professionelles Handeln in solidarischer Weise:
- die Initiative der beteiligten Menschen, deren eigene Lösungen und ihre Mitwirkung
- die Einbindung der beteiligten Menschen in ein Netz befriedigender und hilfreicher Beziehungen
- bei den beteiligten Menschen Einstellungen und Fähigkeiten, mit denen sie zur Verbesserung der Welt beitragen können.
- haben den beruflichen Auftrag, die strukturell bedingten Ursachen sozialer Not zu entdecken, öffentlich zu machen und zu bekämpfen.
- treten für die Verwirklichung der Rechte sozial Benachteiligter öffentlich ein. Sie sind gehalten, politische Prozesse in Gang zu bringen, mitzugestalten, sowie die hierfür benötigten Kräfte zu mobilisieren.
- erforschen soziale Not. Gestützt auf die Erkenntnisse der Sozialforschung machen sie öffentlich auf individuelle wie kollektive Problemlagen aufmerksam, verdeutlichen deren Ursachen und wirken auf Lösungen hin. Dabei arbeiten sie auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit den am Problem beteiligten Menschen zusammen.
- sollen aktiv in der Sozialplanung mitwirken.
- wirken beim Beschaffen der für ihre Arbeit notwendigen Ressourcen mit und verpflichten sich, mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen sorgfältig und wirtschaftlich umzugehen.
- dokumentieren die in Ausübung ihres Berufes gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen Maßnahmen. Dies dient der Planung und Reflexion des Arbeitsprozesses.
- holen kollegiale Beratung ein, wenn die Situation zusätzliche Fachkompetenz erfordert. Dies erfolgt u.a. durch berufsspezifische Supervision.
- eignen sich die aktuellen fachspezifischen wissenschaftlichen Erkenntnisse an (Fortbildungspflicht). Darüber hinaus sind sie zu Innovation und Forschung bereit.
- missbrauchen ihre Stellung nicht zur eigenen Vorteilsnahme.
- Die Fachlichkeit der Mitglieder des DBSH besteht in wissenschaftlich begründetem Handeln mit berufseigenen Verfahren.
Verhalten gegenüber Klientel:
Die Mitglieder des DBSH
- achten die Privatsphäre und Lebenssituation des Klientel. Die Mitglieder des DBSH erkennen, respektieren und fördern die individuellen Ziele, die Verantwortung und Unterschiede des Klientel und setzen die Ressourcen der Dienststelle dafür ein.
- informieren ihr Klientel über Art und Umfang der verfügbaren Dienstleistungen sowie über Rechte, Verpflichtungen, Möglichkeiten und Risiken der sozialen Dienstleistungen und schließen darüber einen Kontrakt. Eine vorzeitige Beendigung dieses Kontraktes ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Diese erfolgt wie die Verlängerung des Kontrakts, dessen Unterbrechung oder eine Vermittlung an andere Fachstellen ausschließlich im Benehmen mit der Klientel.
- wahren in ihren beruflichen Beziehungen oder Verpflichtungen Rechte, Güter und Werte des Klientel.
- nutzen ihre Beziehungen zur Klientel nicht zum ungerechtfertigten Vorteil. Sie gestalten ihre Beziehungen zur Klientel ausschließlich berufsbezogen
- respektieren die Lebenssituation und Unabhängigkeit der beteiligten Menschen, bemühen sich um Verständnis und führen die Dienstleistung im Rahmen eines Kontraktes gewissenhaft und zuverlässig aus.
- sind verpflichtet, anvertraute persönliche Daten geheimzuhalten. Sie geben diese Daten nur weiter, wenn sie aus gesetzlichen Gründen offenbart werden müssen. Personen, deren Daten weitergegeben werden, sind darüber zu unterrichten.
- erheben und speichern nur jene Daten und Fakten, die für die Durchführung und Rechenschaft über die Intervention nötig sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluss der beruflichen Beziehung.
- ermöglichen der Klientel angemessenen Zugang zu allen sie betreffende Aufzeichnungen. Wenn Klienten Zugang zu den Unterlagen erhalten, muss ausreichend Sorge dafür getragen sein, das die der Verschwiegenheit unterliegenden Informationen über Dritte geschützt sind.
- für die kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, bemühen sich um die Befreiung von der gesetzlichen Zeugnispflicht, wenn ihre Aussagen das Vertrauensverhältnis zur Klientel gefährden und dem keine ernstliche Gefährdung Dritter entgegensteht.
(...)"
Müller akzentuiert in seinen Ausführungen zu berufsethischen Grundlagen die Form der Intervention. Im Gegensatz zur sonst üblichen Gegenüberstellung von Kontroll- und Hilfeanteilen der Intervention unterscheidet er zwischen ,Eingriff', ,Angebot' und ,gemeinsamen Handeln' und fordert auf, stets darauf hinzuarbeiten, die kontrollierenden bzw. eingreifenden Anteile zu reduzieren und die Form der Angebote und des gemeinsamen Handelns auszuweiten. Eingriffe lassen sich zum Selbstschutz des Klienten oder zum Schutz seiner Umwelt teils nicht vermeiden; sie sind aber nur zum Zwecke der Krisenintervention legitim, bedürfen im Einzellfall einer differenzierten Begründung und sind schnellstmöglich durch Interventionsformen mit geringerem Kontroll- oder Eingriffscharakter abzulösen. Diese Orientierung beginnt schon dort eine Rolle zu spielen, wo die administrative oder politische Zuordnung sozialer Probleme festgelegt bzw. verändert wird, d.h. dort wo Zuständigkeiten aus den Ressorts Jugend, Soziales, Familie oder Gesundheit in die Bereiche ,Justiz' und ,Innen' verlagert werden. Ist die Ressortzuordnung schon geklärt, gilt es z.B. innerhalb der Jugendbehörde zu klären, welche Probleme mit welcher Eingriffs- oder Kontrollintensität bearbeitet werden sollen. Jeweils sind die Maßnahmen auszuwählen, welche die geringste Intensität haben und dennoch die Lösung des Problems versprechen: Das sind v.a. freiwillige und präventive Angebote wie bsp. offene Jugendarbeit (§11 KJHG) oder Jugendsozialarbeit (§13 KJHG), die jedoch als Soll- und Kann-Bestimmung für die Verwaltung nur wenig bindend sind.
Generell sind kriminal-, sucht-, gesundheits- oder gewaltpräventive.Maßnahmen juristisch schlechter gestellt, als reaktive Eingriffe in Form von Muss-Leistungen, für den Fall dass unser Klientel schon kriminell, süchtig, krank, gewalttätig.ist. Neben dem relativ unverbindlichen Rechtsstatus präventiver Maßnahmen, führt auch das zunehmend repressive Klima im wissenschaftlichen, politischen und öffentlichen Diskurs dazu, dass Jugendprobleme tendenziell später, reaktiver und repressiver bearbeitet werden. Grob vereinfacht dokumentiert das Land Hamburg 2002ff diese Entwicklung, wenn Jugendclubs Zuwendungen gestrichen, Kinderspielplätze aus Kostengründen stillgelegt und Kindergartenplätze verweigert werden, zugleich aber die kostenintensive geschlossene Heimunterbringung (wieder) eingeführt wird...
Wenn im Rahmen des Jugendstrafrechts Jugendliche und Heranwachsende mittels Auflagen verpflichtet werden, an Gruppenangeboten der Jugendhilfe zur Reduzierung ihrer Gewaltbereitschaft teilzunehmen, dann kollidiert der Zwangscharakter mit fachlichen und berufsethischen Ansprüchen. Wenn dies die einzige Möglichkeit ist, Freiheitsentzug zu vermeiden, lässt sich an diesem ,setting' vielleicht nichts ändern, selbst wenn der Arbeitserfolg dadurch massiv beeinträchtigt ist; trotzdem gilt es, die Eingriffsintensität zu minimieren.
An einem kurzen und einem ausführlichen BSP möchte ich das Spektrum von Interventionen illustrieren: Vor einigen Jahren wurde in der Stadt darüber gestritten, wie man mit den jugendlichen Skatern umgehen sollte, die sich den öffentlichen Platz vor dem städtischen Theater ausgesucht hatten. Sahen die einen die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vordergrund, der folgerichtig nur mittels Ordnungsrecht repressiv zu begegnen ist, entdeckten andere einen Hinweis auf fehlende Freizeitangebote für diese Zielgruppe. Ihnen den Platz vor dem Theater ersatzlos zu verbieten, würde das Problem lediglich verdrängen, noch verschärfen oder sogar noch ganz andere Formen jugendlicher Auffälligkeiten provozieren, argumentierten sie. Zusammen mit dem Intendanten des Theaters sicherte sich der Straßensozialarbeiter die Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung, eine Freifläche kostenlos zur Verfügung stellen, sowie die Bereitschaft von Jugend- und Gartenbauamt, die Pflege einer Skateranlage zu übernehmen, wenn sie aus privaten Mitteln erbaut würde. Gemeinsam luden sie die Jugendlichen zum Eis ein, unterbreiteten ihnen ihren Vorschlag und stellten die Umsetzung durch Solidaritätsauftritte des Orchesters und einen Solidaritätszuschlag auf die Eintrittskarten sicher...
Im zweiten Beispiel geht es um jugendliche und jungerwachsene Bauwagenbewohnern wie sie in zahlreichen Großstädten anzutreffen sind. Wenn aufwertende Stadtsanierungen die Mieten in den Innenstädten erhöht haben, jungen Menschen i.d.R. über wenig finanzielle Ressourcen verfügen und sich die Sozialämter weigern, die Ablösung aus dem elterlichen Wohnraum finanziell zu unterstützen, sehen einige junge Menschen nur die Wahl, sich entweder an die unattraktiven Wohnstandorte der städtischen Peripherie abdrängen zu lassen oder unkonventionelle Wege zu gehen; das Leben in der Bauwagengemeinschaft ist ein solcher. Diese Menschen entwickeln regelhaft in Eigenregie eine hohe kreative und sozial-solidarische Kompetenz, sie integrieren punktuell obdachlose oder drogenabhängige Menschen, sowie Straßenkinder, bauen nach einer Phase des gegenseitigen Misstrauens sogar Kontakte zu anderen Bewohnern des Quartiers auf und engagieren sich in verschiedenen Gremien für die Belange des Stadtteils. Zusammenfassend muss man eingestehen, dass sie soziale Probleme -unter meist widrigsten Bedingungen- oft besser lösen, als staatlich finanzierte Sozialarbeit. So wundert es nicht, wenn sich Bauwagenplätze nach anfänglicher Unruhe als fester Bestandteil in das städtische Gefüge der Nachbarschaft integrieren und von der Kommunalpolitik geduldet werden oder sogar infrastrukturelle Hilfen bekommen. Sozialarbeit beschränkt sich eher darauf, aus der 2. Reihe Hilfsbereitschaft zu signalisieren.
Eine solche friedliche Koexistenz wird dort zerstört, wo sich Politik ordnungspolitisch profilieren will; sie also die soziale Dimensionen negiert und allein die Innenbehörde für zuständig erklärt. Dort werden zunächst Ängste vor allem Fremden (Obdachlose, Drogenabhängige, Punker, Hausbesetzer...) geschürt, diese Menschen zur öffentlichen Bedrohung hochstilisiert, um sich dann als (Hamburger) Landesregierungen mit dem Versprechen zu konstituieren und profilieren, den ,normalen kleinen Mann' und seine Frau zu beschützen. Hier gehen Politik und gesellschaftliche Majoritäten einen gefährlichen Pakt ein, man könnte auch von Symbiose sprechen. Politik setzt sich selbst unter Druck, propagandistisch gegenüber unseren Klientengruppen, die harte Hand zu zeigen. Dabei entwickelt sich schnell eine Eigendynamik, in der es dann nicht mehr um Rationalität geht, sondern allein um politische Macht auf der einen und Emotionalität auf der anderen Seite.
Es geht dann prinzipiell nur noch darum, dem unzufriedenen Normalbürger künstlich Befriedigung zu verschaffen und sich seine Stimme bei der nächsten Wahl zu sichern. Dann kann es auch 20 Bauwagenbewohner treffen, die seit über acht Jahren in friedlicher Koexistenz mit ihrer Nachbarschaft leben. Mangels aktueller Probleme wirken die Begründungen für eine Beendigung eines solchen Wohnprojektes mittels Räumung dann auch dürftig und konstruiert: Unterstützt von den Medien wird die Nachbarschaft verängstigt mit vermeintlicher Kriminalität, Gewaltbereitschaft, hygienischer Missstände, Gesundheitsgefährdung, TBC, um die Legitimation für eine polizeiliche Räumung zu gewinnen. Sorgt das vorgeschobene Argument, den Anwohnern Mietergärten zu verschaffen ggf. noch für Erheiterung, kann der kritische Betrachter die Fassung verlieren, wenn als einzige Strafrechtsnorm ein Bauwagengesetz aus der Weimarer Republik bemüht wird.
Es ging -nur als ein BSP herausgegriffen- dem Hamburger Senat darum, Abweichungen von den Normen allein aus Prinzip im Keim zu ersticken und öffentlich ein Exempel zu statuieren, dass sich Normabweichung nicht auszahlt. Unmittelbar nach der Räumung greift man auf Methoden vergangener Jahrhunderte zurück und hebt rund um den Bauwagenplatz über zig Meter einen ein Meter tiefen und breiten Befestigungsgraben aus, um die Rückkehr zu verhindern, begleitet die Wagen mit ihren Bewohnern bis an die Landesgrenzen und verhängt für das gesamte Bundesland ein Aufenthaltsverbot.Dank der Hamburger Landesregierung ist heute nicht mehr nötig, konservative Vorstellung vom Sozial- und Rechtsstaat mühsam herauszulesen; man kann sie unmittelbar betrachten; soziale Probleme werden zunehmend repressiven Interventionsstrategien durch Polizei und Justiz unterworfen:<ref>Initiativen zur Senkung der Strafmündigkeit oder generellen Abschaffung des Jugendstrafrechts für Volljährige, Versuche Betteln und Graffiti von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat umzuwidmen, Wiedereinführung geschlossener Heime und aufsuchend-kontrollierender Sozial(hilfe)arbeit, Platzverweise für Obdachlose und Drogenabhängige...</ref> Zur Durchsetzung dieser sozialpolitischen Prinzipien nehmen konservative Regierungen nicht nur den geeinten Widerstand der gesamten Trägerlandschaft der Sozialen Arbeit, der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Schulen, sondern sogar der Polizeiführung in Kauf. Allein in den letzten beiden Monaten des Jahres 2002 wurden etwa 20 mehr oder weniger große Demonstrationen mit großem Aufwand polizeilich begleitet und dafür etwa 25 Mio. Euro bezahlt, während gleichzeitig bsp. Spielplätze aus finanziellen Gründen geschlossen, Lehrerstellen trotz PISA abgebaut werden oder alle Bauwagenbewohner der Stadt mit Eigentumswohnungen in Quartieren ihrer Wahl hätten versorgt werden und Wohngemeinschaften gründen können...
Wenn Politik zur Sicherung ihrer ,demokratischen' Legitimation ein repressives Klima geschaffen hat, muss sie der geschürten Erwartungshaltung nachkommen, will sie nicht riskieren, die nächste Wahl zu verlieren oder die Sympathie an den Stammtischen zu verspielen.
Ronneberger&Lanz&Jahn (1999: 183f) liefern -mit Verweis auf Cremer-Schäfer- einen Einblick in die sozialwissenschaftliche Analyse der repressiven Akzentverschiebungen:
"Neoliberale Sicherheitsvorsorge: Welche strategischen Optionen verbinden sich für die staatlichen und politischen Institutionen mit dem Konzept der ,Inneren Sicherheit'? Grundsätzlich kann die Beschwörung der Kriminalitätsgefahr und die Forderung nach schärferen Strafen immer mit breiter Zustimmung rechnen, da dadurch keine Interessen von Gruppen verletzt werden, die relevant für Wahlmehrheiten sind. Die Sicherheitskampagnen erweisen sich als ideales Feld, auf dem der Staat und die Parteien symbolisch Handlungsfähigkeit demonstrieren können, die in anderen Politikfeldern mit starken Widersprüchen rechnen muss oder nicht mehr möglich erscheint. Die Schaffung von Feindbildern ist aber auch Bestandteil einer Integrationsstrategie, mit deren Hilfe der Kern der Gesellschaft zusammengehalten werden soll. Denn ohne solche Grenzziehungen, die sowohl ,Innen' und ,Außen' also auch Norm und Abweichung bestimmen, könnten keine Normalitätsstandards gebildet und durchgesetzt werden. Gerade Konservative versuchen mit Hilfe von Moral- und Angstkampagnen den beklagten Werteverfall zu bekämpfen und autoritäre Politikkonzepte durchzusetzen. Doch die wachsende Bedeutung der ,Inneren Sicherheit' in den letzten Jahren lässt sich auch auf Ursachen zurückführen, die mit der Durchsetzung des Neoliberalismus zusammenhängen. Nach dem Ende des wohlfahrtsstaatlichen Kompromisses führt ein wachsender Widerspruch zwischen dem Ansteigen des gesellschaftlichen Konfliktpotentials und dem Rückgang sozialstaatlicher Formen der Probleinlösung zu Bestrebungen, die Krise mit ordnungspolitischen Mitteln zu bearbeiten. Zu den bevorzugten Objekten der Diskriminierungskampagnen zählen neben Flüchtlingen und Migranten jene sozialen Klassen, die aus den vorherrschenden Produktivitäts- und Leistungsmodell herausfallen. Das strategische Moment der Moralisierungs- und Bedrohungsszenarien besteht damit darin, Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit zu definieren, Einschränkungen des bürgerlichen Gleichheitspostulats zu legitimieren, Grenzen des Anspruchs auf Anerkennung von sozialen Rechten zu bestimmen und den Zugang zu materiellen Ressourcen zu begrenzen (Cremer-Schäfer). Dass viele Menschen auf die Law and Order-Kampagnen ansprechen, lässt sich auch auf die Erosion bestimmter sozialer Sicherheitsstandards zurückführen. So verändert sich mit der Durchsetzung des Neoliberalismus das bisherige Modell der gesellschaftlichen Risikoverteilung."
Sozialverträgliche Interventionsstrategien dürfen sich i.d.Z. nicht an den Normalitätserwartungen der gesellschaftlichen Mehrheit, sondern müssen sich an den wohnungsbezogenen Bedarfen von Bauwagenbewohner orientieren. Ganz abgesehen davon, dass diese Menschen weder Probleme noch Hilfebedarfe verspüren, ist ihnen -wenn überhaupt- helfend statt kontrollierend zu begegnen. ,Hilfe' bezieht sich dabei jedoch weniger auf soziale Defizite der Bauwagenbewohner, sondern vielmehr auf die Intoleranz des sozial-räumlichen Umfeldes, gegen deren Protest das Wohnen zur Qual wird. Im Einvernehmen mit den jungen Menschen und in ihrem Interesse wird man sich darum bemühen, das Verhältnis zu den Nachbarn zu entspannen und sekundäre sozialpädagogische Probleme zu bearbeiten. Je nach Altersgruppe stehen die ,Jugendsozialarbeit' (§13 KJHG), die ,Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten' (§72 BSHG) oder auch die ,Sicherung und Entwicklung menschenwürdiger Wohn- und Lebensbedingungen' (§1.5 BauGB) im Mittelpunkt dieser Hilfestrategien.<ref>"Die Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen,, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürliche Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln .Es sind insbesondere zu berücksichtigen:
Die allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung (...)
Die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung (...)"</ref>
Will man sich wohlwollend dem Thema widmen, wird es hilfreich sein, zunächst die Studie des IRS<ref>Knorr-Siedow, Thomas; Willmer, Walther 1994 Institutes für Regionalentwicklung und Strukturplanung</ref> zum ,sozialverträglichen Umgang mit unkonventionellen, mobilen Wohnformen am BSP des Wohnens in Wohnwagendörfern oder Wagenburgen' zu lesen. Mit viel Liebe ins Detail werden die sozialen, baulichen, rechtlichen und politischen Lebensbedingungen von Bauwagenbewohnern und ihrer Nachbarschaften untersucht und beschrieben. Sie unterscheiden zwischen zwei lokalpolitischen Konzepten:
Der "harten Vertreibungs- und Verlagerungspolitik unter Zuhilfenahme aller Rechtsinstrumente, der ,öffentlichen Meinung' und von (Vor-) Urteilen und andererseits einer eher laisse faire orientierten Duldung bzw. Angeboten, die sich auf soziale, bauliche und planungsrechtliche Instrumentarien stützen." Sie nehmen eindeutig Partei für die zweite Variante und sprechend sich zusammenfassend für eine " akzeptierende Arbeit mit den Bewohnern als Bürgern mit spezifischen Rechten oder mit eher hilfebedürftigen ,Klienten'" aus. Dabei sei zwingend auf entmündigende Strategien zu verzichten, welche weder die Bewohner noch ihre Wohnpräferenz ernst nimmt und sich darauf konzentriert, die Integration in ,normale' Wohnverhältnisse sicherzustellen.
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen schlägt das IRS neben einfachen Hilfen (z.B. Holzabfälle aus Gartenbaubetrieben und -ämtern zum Heizen oder Baumaterial) auch umfangreiche Unterstützung vor (Finanzierung und Anleitung zum Selbstbau zentraler Einrichtungen (Sanitär, warme Kinder-Krabbel-Hütten, Gemeinschaftsküche...)). Sie weisen darauf hin, dass die Kommune die Aufgabe hat, für alle Einkommensgruppen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dass dies auf Wagenplätzen trotz Infrastruktur- und sozialen Hilfen wesentlich kostengünstiger einzulösen ist. Die Untersuchung weist auf das hohe Maß an praktischer wie administrativer Selbsthilfe hin, welche -ehrenamtlich erbracht- sonst zum obersten Ziel sozialpädagogischer Sonderprogramme erklärt wird. Ist dieses Ziel hier schon erreicht und werden zudem gegenseitig sozio-kulturelle Kompetenzen vermittelt (Vereinsarbeit, handwerklicher Selbsthilfe, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturveranstaltungen...) muss die ,Wagenburg' als Solidargemeinschaft betrachtet werden, die quasi geldwerte Leistungen erwirtschaftet, die anderenfalls in öffentlicher Zuständigkeit erbracht werden müssten.
Mit einigen Träger der Sozialen Arbeit haben Bauwagenbewohner gute Erfahrungen gemacht; entweder im Rahmen allgemeiner Unterstützung<ref>Z.B. Sozialpädagogisches Institut (Berlin) oder Gangway (Berlin).</ref> oder auch der Versorgung mit Wohnraum in Wohnprojekten verschiedenster Art.<ref>Z.B. Stattbau (Hamburg), Stattbau (Berlin), Lawaetz-Stiftung (Hamburg), Sozialpädagogisches Institut (Berlin), GrünBau (Dortmund) oder AWO-Hannover-Stadt (Hannover).</ref> Diese Projekte folgen im Prinzip der Feststellung des IRS, dass etwa 1/3 der Bewohner auch Interesse hätten, unter sozialpädagogischer und baulicher Anleitung in Wohnprojekten an der Herrichtung eigenen Wohnraumes mitzuwirken. Sowohl in der Arbeit auf den Plätzen, wie in den Wohnprojekten sind weitergehende Hilfeangebote nicht nur denkbar, sondern werden vielfach schon erfolgreich integriert. Leider ist es auf den Bauwagenplätzen noch die Ausnahme, wenn bsp. das SPI im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes integriert und so den jungen Menschen gleichzeitig Einkommensmöglichkeiten wie auch verbesserte Berufschancen eröffnet. In den Wohnprojekten ist es jedoch schon weit verbreitet, benachteiligten Menschen nicht nur eigene Wohnmöglichkeiten zu verschaffen und die Verselbstständigung zu unterstützen, sondern sie über die handwerkliche Selbsthilfe an der Sanierung zu beteiligen, zu qualifizieren und zu entlohnen. Nach unterschiedlichen Modellen können schulische Abschlüsse nachgeholt oder berufliche Qualifikationen von Maschinenscheinen bis hin zum Gesellenbrief erworben werden. Teilweise dienen diese Projekte explizit auch der Gewalt-, Drogen- und Haftprävention bzw. der Verselbstständigung von jungen Menschen aus öffentlicher Erziehung oder der Vermeidung von Rechtsextremismus. Das Deutsche Jugendinstitut hat in seinen Veröffentlichungen zahlkreiche beeindruckende Projekte des §13 KJHG dokumentiert. Drei Projekte zum Thema ,Wohnen und Arbeiten von jungen Menschen' lassen sich wie folgt skizzieren:
- Das Projekt ,JAWoLL' des Trägers GrünBau GMBH zielte ab auf 16-21jährige Männer und Frauen aus verschiedenen ethnischen Kontexten ohne Schulabschluss und/oder mit abgebrochener Berufsausbildung. Als sekundäre Merkmale von Benachteiligung wurden angeführt: Langzeitarbeitslosigkeit, ohne festen Wohnsitz, Heimjugendliche, Konflikte im Elternhaus, Drogenerfahrung, verhaltensauffällig, Delinquenz. Neben der Versorgung mit Wohnraum und einer Vergütung von 85-90% des Tariflohns konnten handwerkliche Teilqualifikationen, Maschinenscheine, Zeugnisse und Zertifikate erworben werden.
- Das Projekt ,Jugendwohnen im Stadtteil' des Trägers AWO-Kreisverband Hannover-Stadt e.V. richtete sich an 18-21jährige Männer und Frauen aus verschiedenen ethnischen Kontexten mit mindestens Sonderschulabschluss und höchstem Realschulabschluss mit abgebrochener oder ohne Berufsausbildung, die über keinen festen Wohnsitz verfügten. Das Projekt verfolgte als Ziel neben der Wohnraumgewinnung die berufliche und soziale Stabilisierung.
- Der Verein ,Das bunte Dach e.V.' richtete sich an arbeitslose Jugendliche mit unterschiedlichen wohnungsbezogenen Problemen in der Stadt Senftenberg/Brandenburg. Der Realisierung voran ging der Zusammenschluss diverser Institutionen der Sozialen Arbeit, der Handels- wie Handwerkskammer, verschiedenen Gewerbetreibenden, sowie der Stadtsparkasse zum o.g. gemeinnützigen Verein. Als solcher verfolgte man in enger Kooperation mit verschiedensten Verwaltungsabteilungen und Fachbereichen der Fachhochschule das zentrale Ziel, diese Jugendlichen sinnvoll zu beschäftigen und zu qualifizieren, sowie angemessen zu entlohnen, um dann nicht nur sie, sondern auch andere benachteiligte Menschen mit Wohnraum zu versorgen. Unter bestimmten Bedingungen war es auch möglich, einen Gesellenbrief zu erwerben. Da das ganze Projekt eingebettet war in EU-geförderte Maßnahmen zur sozialen Stadtentwicklung kommen auch städtebauliche Gründe hinzu:
1. Sanierung eines sozialen und städtebaulichen Brennpunktes im Zentrum der Stadt.
2. Nutzung des kostengünstigen Wohn- und Gewerberaums durch sozial schwache Jungerwachsene und Obdachlosen, sowie eines sozialen Dienstleistungszentrums.
Berufsethische Grundlagen scheinen manchmal antiquiert. Sie klingen oft wie ein Luxus aus den guten alten Tagen der Sozialen Arbeit; damals, als es gesellschaftlich noch verankert und anerkannt war, benachteiligte Menschen darin zu unterstützen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Wo heute Reichtum vorbehaltlos idealisiert und sozialstaatliche Solidarität deshalb zunehmend verweigert wird, ist Verarmung die logische Konsequenz. In dem Maße, wie die Mittel zur Armutsbekämpfung gekürzt werden, müssen auch die (sozialstaatlichen) Grundrechte relativiert werden, um die drei Gewalten Recht, Politik und Verwaltung wieder miteinander in Einklang zu bringen. Da jedoch gerade diese Grundrechte den Kern unserer berufsethischen Grundlagen bilden, werden letztere durch diesen Prozess unmittelbar bedroht; sie werden letztendlich der Dominanz der Ökonomie geopfert. Diese Entwicklung stürzt die Soziale Arbeit nicht nur in eine finanzielle Krise, sondern auch in eine ethische. Wer sich in der Sozialen Arbeit behaupten will scheint gut beraten, sich dem Zeitgeist anzuschließen und sich von den Bedarfen seines Klientels zu emanzipieren. Das bedeutet nicht nur die Reduzierung von sozialen Standards, sondern eben auch weitere Akzentverschiebungen:
von der ,Hilfe' zur ,Kontrolle'
von der Klienten- hin zur Gesellschaftsloyalität
von der gesellschafts- zur klientenorientierten Schuldzuschreibungen
von der Prävention zur Reaktion
von der Problemlösung zum Problemmanagement
(...)
- Wenn einzelne Sozialarbeiter ihre eigenen Interessen über die Interessen ihres Klientels stellen, ist es vielleicht verständlich, wenn man für andere (Lebenspartner, Familie) Verantwortung zu tragen hat; aus berufsethischer Perspektive bleibt es dennoch unerträglich...
- Wenn Träger der Sozialen Arbeit ihre Programmatik den ,Erfordernissen der Verwaltung' anpassen und dies regelhaft mit ihrer Verantwortung für die Beschäftigten begründen, ist dies kurz gedacht und verlogen.
- Wenn die Wohlfahrtsverbände an unterschiedlichen Strängen ziehen und ihre Einflüsse nicht vehement gelten machen, ist es schlimm.
- Wenn die Fachbereiche des Sozialwesen der verschiedenen Hochschulen die berufsethischen Grundlagen preisgeben ist dies mangels sozialpädagogischer Lehrkräfte zwar wenig verwunderlich, aber trotzdem katastrophal.
- (...)
Die Hochschulen erweisen ihren Studierenden einen Bärendienst, da sich die Arbeitsbedingungen noch schneller und weiter verschlechtern, wenn die ,Logik' des Sozialabbaus Einfluss auf das Curriculum der Lehre gewinnt. Die Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit verleugnen ihre sozialpolitische Verantwortung, die sie unstrittig -wenngleich nicht formell festgeschrieben- tragen. Der Streit um die Loyalitäten -Klient oder Ökonomie/Staat/öffentlicher Haushalt- bzw. die Frage, welche Bedeutung Berufsethik heute noch haben darf, hat inzwischen auch die Hochschulen erreicht: Vereinzelt sehen sie den Lehrerfolg auch dann nicht als gefährdet, wenn ihre Absolventen am Ende von Studium und Jahrespraktikum glauben,
- man könne im Strafvollzug auf die Anamnese und Diagnose verzichten, weil sie der Richter schon gemacht hat.
- man könne auf Anamnese und Diagnose schon deshalb verzichten, weil man sich nicht emphatisch in die Sicht von gewaltbereiten Menschen hinversetzen möchte.
- man könne den biographischen Vorlauf und die gesellschaftlichen Verursachungszusammenhänge sozialer Probleme generell ausklammern und das Individuum allein im ,hier und jetzt' zur Verantwortung ziehen
- man müsse ursacheorientierte Hilfen durch symptomorientierte Eingriffe sozialer Probleme austauschen.
- Eingriffe in die Persönlichkeit des Probanden seien ohne umfassende Begründung per se legitim.
- die Methode des Eingriffs in die Persönlichkeit des Probanden -z.B. auf dem ,heißen' Stuhl im Rahmen des Anti-Gewalt-Trainings- sei generell auch durch Sozialpädagogen (ohne therapeutische Zusatzausbildung) umsetzbar, obwohl Emotionen freigesetzt werden können, die zur Kontrolle eigentlich einer anderen Profession bedürfen.
- es sei legitim, mit der Zerstörung der Persönlichkeit anzufangen, ohne dass die Institution und die Mittel vorhanden sind, den Wiederaufbau der Persönlichkeit sicherzustellen und somit die Menschen ohne Ressourcenzuwachs wieder in die alten Lebenslagen entlassen werden.
- man könne den Erfolg einer Methode allein aus eigener Anschauung herleiten und sich einer externen Evaluation verweigern.
- man dürfe sich auf ein bestimmtes therapeutisches Konzept festlegen, ohne die Besonderheit des Einzelfalls zu berücksichtigen.
- man müsse nicht immer beide Pole (Individuum und Gesellschaft) bei der Verortung von ,Schuld' und Identifikation des Adressaten betrachten, bevor man eine im Einzelfall angemessene Gewichtung vornimmt.
- Man muss als Sozialarbeiter richterliche Urteile inkl. der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen per se anerkennen und gegenüber den Probanden durchsetzen, ohne Widersprüche zwischen Legitimität und Legalität von Gesetzen zu problematisieren.
- man darf sozialwissenschaftliche Kritik an der ,Konstruktion', ,Selektivität' und ,Machtverhältnissen', die rechtlichen Normen zugrunde liegen, generell ignorieren.
- man könne sich darauf zurückziehen, das man sowieso nichts machen kann, wenn Graffiti oder Betteln zur Straftat definiert werden.
- man müsse das Residenzpflichtgesetz für Migranten bzw. ihre Inhaftierung sogar vehement verteidigen und kann in depersonalisierender Weise von den ,Singh' (Inder) sprechen: ,die nerven, weil sie immer klingeln, die selber schuld hätten, doch genau wissen würden, dass sie nicht einfach den Landkreis verlassen dürfen...'
- man dürfte Haftentlassene das Wissen um Hilfsmöglichkeiten nach §72 BSHG vorsätzlich vorenthalten: ,Das wäre ja noch schöner. Das müsste man ja straffällig werden, um einen besseren Hilfeanspruch zu erhalten.'
- man kann ,Helfersyndrom' zur einzigen inhaltlichen- und Schlüsselkategorie erklären, an der man seine Praktikantin bewertet.
- (...)
Nächstes Kapitel: Intervention hinterlässt Spuren